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Deutsche im Ausland - Europawahl
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen.
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder eingescannt per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld senden.
Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld
Hauptstraße 60
Fachbereich 1.1 - Wahlamt