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sENIORENARBEIT

Seniorenarbeit


Seniorenarbeit

Die Verbandsgemeinde Lingenfeld hat schon seit Juni 2012 einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten. Dieser sieht sich als Bindeglied und Ansprechpartner für die Senioren gegenüber den politischen Gremien der Verbandsgemeinde. Ältere Bürgerinnen und Bürger, sowie deren Angehörigen, haben oft keinen Ansprechpartner, der sich um ihre Bedürfnisse und Nöte kümmert.

Deshalb ist es wichtig, dass sich die älteren Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf Rat, Informationen und Hilfe von engagierten Seniorenbeauftragten holen können. Die Seniorenbeauftragten in der Verbandsgemeinde treffen sich mit dem Verbandsbürgermeister und der zuständigen Beigeordneten zu einem Gedankenaustausch einmal im Monat, um Anfragen und Bedürfnisse der Seniorinnen und Senioren zu erörtern bzw. zu beraten. In den meisten Fällen kann den Anfragenden geholfen werden. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung, Abt. Soziale Hilfen, dem Pflegestützpunkt, der Sozialstation, den Senioreneinrichtungen, sowie den örtlichen Vereinen zu gewährleisten. Die Seniorenbeauftragten informieren Sie über ein großes Portfolio an lokalen Angeboten, Leistungen und gesetzlichen Möglichkeiten. 

Quelle: Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Lingenfeld



Wegweiser für Senioren der VG Lingenfeld 


Informativ, übersichtlich & kompakt-  Der Seniorenwegweiser

Der Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Lingenfeld bietet Ihnen einen umfassenden Überblick für alle Fragen, die mit dem Älterwerden zusammenhängen. Wir haben Ihnen dabei die gesamte Vielfalt von Lebenslagen älterer Menschen in einer Broschüre zusammengefasst. Die Themen sind umfangreich von medizinischer Versorgung und Pflege bis hin zur Betreuung und Beratung. Der Seniorenwegweiser soll helfen Ansprechpartner zu finden und auch rechtliche und finanzielle Fragen zu klären. 


Die Broschüre ,,Wegweiser für Senioren'' der Verbandsgemeinde Lingenfeld erhalten Sie kostenlos bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld als Printversion in der Telefonzentrale, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld oder als  PDF - Datei zum Herunterladen.





Hinweise und Informationen im Überblick:

  • Informationen zu lokalen Angeboten, Leistungen und gesetzlichen Möglichkeiten 

    • Pflegedienste, Alten- u. Pflegeeinrichtungen
    • Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme u. Ä.
    • Möglichkeiten der Vorsorge durch Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung bzw. Betreuungsverfügung
    • Formen und Möglichkeiten des altersgerechten Wohnens (Wohnberatung und Anpassung)
    • persönliche Probleme des alltäglichen Lebens

    Bei Bedarf werden natürlich auch Kontakte zu anderen Beratungsstellen vermittelt. 

    Die Seniorenbeauftragten in der Verbandsgemeinde sehen ihre Aufgabe insbesondere darin, Angebote zu initiieren und Informationen zu geben mit dem Ziel, eine gute seniorengerechte Betreuung in der gesamten Verbandsgemeinde zu erreichen. Grundsätzlich ist ihr Bestreben die Rechte älterer Menschen auf Selbstbestimmung zu stärken und die Lebensqualität zu verbessern.

  • Aktionsplan ,,Unsere Kommune für alle-altersgerecht, barrierefrei und inklusiv''

    Die Verbandsgemeinde Lingenfeld hat 2018 als erste Verbandsgemeinde im Landkreis einen Aktionsplan entwickelt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

  • Behindertenbeauftragte/r

    Die Verbandsgemeinde Lingenfeld hat eine/n ehrenamtlichen Behindertenbeauftragte/n.

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    weitere Informationen

  • Notfalldose

    Alle wichtigen Informationen für Ihre Retter an einem Ort. Immer mehr Menschen haben zu Hause einen Notfall- und Impfpass, Medikamentenplan und/oder eine Patientenverfügung. Nur ist es für die Retter meist unmöglich herauszufinden, wo diese Notfalldaten in der Wohnung aufbewahrt werden. Die Lösung seht im Kühlschrank. 

    Wichtige Informationen für die Lebensrettung kommen in die Notfalldose und werden dann in die Kühlschranktür gestellt. Nun haben Sie einen festen Ablageort und können in jedem Haushalt wiedergefunden werden.

    Sind die Sanitäter/innen bei Ihnen eingetroffen und sehen auf der Innenseite Ihrer Wohnungstür und dem Kühlschrank den Aufkleber "Notfalldose", kann die Notfalldose umgehend aus Ihrer Kühlschranktür entnommen werden und es sind sofort wichtige und notfallrelevante Informationen verfügbar.

    Nicht jedem gelingt es in einer Notfallsituation einen kühlen Kopf zu bewahren und alle Angaben zum Gesundheitszustand und anderen wichtigen Details zu machen. Darüber hinaus kommt es immer wieder vor, dass wichtige und lebensrettende Details in solchen Stress Situationen vergessen werden, ganz abgesehen von Menschen, die in Ohnmacht fallen und ihr Bewusstsein verlieren.

    Die Informationen in der Notfalldose sind auch eine große Hilfe für Angehörige, Freunde und Bekannte. Auch sie sind in einer Notfallsituation unter Stress und reagieren mitunter ganz unterschiedlich. Sie erhalten.

    SOS-Notfalldose als Set mit folgendem Inhalt:

    • 1 SOS-Notfalldose   
    • 1 SOS-Notfall-Infoblatt   
    • 2 SOS-Hinweis-Aufklebern

    Die SOS-Notfalldose bedeutet schnelle Informationen in lebensgefährlichen Situationen!


    Die Vorteile der Notfalldose im Überblick

    • keine Elektronik die streikt oder ,,gehackt'' wird
    • keine Batterien oder Akkus
    • mit der Notfalldose in der Kühlschranktür finden Ihre Retter zuverlässig Ihre Daten
    • wenn ein "Update" nötig ist, können Sie es selbst mit einem Kugelschreiber eintragen.     
    • Als praktisches Zubehör gibt es das original 


    Sie erhalten die Notfalldose kostenlos in der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld in der Telefonzentrale, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld.

    Quelle:  Notfalldose Deutschland

  • Dokumentenmappe

    Bewahren Sie wichtige Papiere, Urkunden, Versicherungspolicen und andere Dokumente an einem festen Platz, am besten in einer sogenannten Dokumentenmappe auf. So können Sie jederzeit zur Regelung von Behördenangelegenheiten und im Notfall darauf zurückgreifen. Zu Zeiten, in denen es Ihnen nicht mehr möglich ist, das Erforderliche selbst zu regeln und den eigenen Willen zu äußern, erleichtern Sie Personen Ihres Vertrauens die Erledigung wichtiger Angelegenheiten. 

    Quelle: Seniorenwegweiser der Verbandsgemeinde Lingenfeld

  • Pflege und Betreuung - gesetzliche Regelungen

    Für die Pflege und Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie von Menschen mit Behinderung in Pflegeeinrichtungen und anderen Wohnformen gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen.

    Quelle: BMFSFJ

    1. Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen

    Durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz regelt der Bund auf dem Gebiet des Heimrechts zivilrechtliche Verträge zwischen volljährigen Personen und Unternehmern, die Wohnraum in Verbindung mit Pflege- oder Betreuungsleistungen anbieten

    2. Pflegeversicherung Sozialgesetzbuch - SGB XI

    Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie wurde 1995 eingeführt und kontinuierlich weiterentwickelt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten.

    3. Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

    Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden die bestehenden Regelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FamiliepflegeZG) weiter entwickelt und besser miteinander verzahnt.

    weitere Informationen


    Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend


Ansprechpartner:

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