Verbandsgemeindewerke
Die Verbandsgemeindewerke Lingenfeld sind Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Lingenfeld.
Die Verbandsgemeindewerke unterhalten die Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz). Zusätzlich zur Kläranlage Schwegenheim werden eine Vielzahl von Abwasserpumpstationen, Regenrückhalte- (RRBs) und Regenüberlaufbecken (RÜBs) sowie das Kanalleitungsnetz nebst Hausanschlüssen in der Verbandsgemeinde Lingenfeld betrieben und unterhalten. Die Abwasserentsorgung erfolgt in den Ballungsräumen in der Regel durch Anschluss an die zentrale Kanalisation. Dies bedeutet Abwasserbehandlung vor Ort unter Vermeidung größerer Vermischungen und langer Kanäle. Die Entsorgung der nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossenen Gebiete erfolgt in der Regel mobil und umfasst die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und von Fäkalwasser aus abflusslosen Gruben. Die Behandlung erfolgt in der Regel in der zentralen Kläranlage.
Belebungsbecken
Circa 95 Prozent der Bevölkerung Deutschlands (ungefähr 79 Millionen Einwohner) sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen (Stand 2004). Die Stationen einer modernen Abwasserkläranlage sind in drei Reinigungsstufen unterteilt. Im Belebungsbecken erfolgt der biologische An- und Umbau der organischen und anorganischen Schmutzstoffe.
Zwischenpumpwerk
Ein Pumpwerk kann auf ganz unterschiedliche Weisen realisiert werden, und dient zum Verteilen und Befüllen beider Klärbecken. Das Schmutzwasser wird so in Richtung Kläranlage/ Klärbecken
Häufig gestellte Fragen (FAQ) und wichtige Informationen:
Welche Abfälle sind nicht über die Toilette zu entsorgen?
Chemische, pharmazeutische und mechanische Mittel/Reste:
Chemikalien jeglicher Art (Säuren, Laugen, Fotoentwickler- Fixierer u.ä.), sowie Pflanzenschutzmittel, Insektenbekämpfungsmittel, Farben, Lacke, Abbeizmittel, Holzschutzmittel, Verdünner, Lösemittel, Nagellackentferner, Öle jeglicher Art, Medikamente, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Bleiche, Weichspüler, Baureste,
Kehrgut haben in der Toilette nichts zu suchen. Auch hier gilt, wie oben beschrieben, die Arbeitserschwernis der Kläranlage.Zigarettenkippen und ähnliches:
Auch wenn es wahnsinnig bequem ist, aber Zigarettenkippen gehören NICHT in die Toilette. Auch dies erschwert, die Arbeit der Kläranlage.
Zigarettenkippen gehören in den Aschenbecher (Restemülltonne).Hygieneartikel:
Hygenieartikel wie Feuchttücher, Slipeinlagen, Binden, Tampons, Kondome, Windeln, Kosmetik- und Cremereste, Watte/Stäbchen, Papiertücher u.ä. gehören auf keinen Fall in die Toilette. Diese Gegenstände führen früher oder später zu Verstopfungen und beschweren in erheblichen Maße die Arbeit der Kläranlage.
Entsorgen Sie bitte Ihre Hygenieartikel über die Restemülltonne.Speisereste, Küchenabfälle und Öle/Fette:
Speisereste führen aufgrund der Fette und Öle zu Verstopfungen Ihrer und mit angeschlossener Leitungen. Darüber hinaus ziehen Speisereste Ratten an. Entsorgen Sie bitte Ihre Speisereste über die Bio- bzw. Restemülltonne. Dasselbe gilt auch für Küchenabfälle und ganz besonders Frittierfett!
Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers (Leichflüssigkeits- und Fettabscheider)
Informationen zur Indirektanleitung:
Gewerbe- und Industrieunternehmen, welche ihr Abwasser in eine kommunale Abwasseranlage einleiten, müssen neben den wasserrechtlichen Regelungen (WHG, AbwV) die Vorgaben kommunaler Abwassersatzungen beachten, in denen die Abwasserwerke bzw. Zweckverbände die Inanspruchnahme ihrer Abwasseranlagen regeln.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Informationen.
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