Fundsachen-Wertgegenstand gefunden


Beschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (mit einem Wert von mind. 10 €) gefunden haben, sind Sie verpflichtet diesen Fund anzuzeigen. Dabei wird der Gegenstand, der Ort und die Zeit, an der Sie den Gegenstand gefunden haben, sowie Ihre Personalien festgehalten.

Nicht alle Fundsachen sind Wertgegenstände: Fundsachen mit einem Wert von unter 10 € und/oder absichtlich vom Eigentümer abgestellt oder entsorgte Sachen, z. B. Sperrmüll (alte Möbelstücke) usw.. Diese Sachen sind ausdrücklich von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.

Online‐Services

Sie können den gefundenen Wertgegenstand in unserem Online‐Fundbüro erfassen- ganz bequem von zu Hause aus oder unterwegs.

Fundsachen melden

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir keine Fundsachen bei Ihnen abholen können. Es ist eine persönliche Abgabe des gefundenen Gegenstands in der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld erforderlich. 

Besonderheiten

  • die Fundsachen müssen im Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld aufgefunden worden sein
  • die Verbandsgemeinde Lingenfeld bewahrt Fundsachen mindestens 6 Monate auf, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
  • meldet sich der Besitzer nicht innerhalb Aufbewahrungsfrist, können Sie als Finder/in Eigentumsanspruch geltend machen
  • der Eigentumsanspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Fundbüros geltend zu machen
  • wird  das Recht auf Eigentumsanspruch nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Verbandsgemeinde Lingenfeld selbst Eigentümer dieser Sache
  • insofern Sie Eigentumsanspruch geltend machen, wird eine Gebühr gemäß der Verwaltungskostenordnung erhoben: mindestens 10 Euro oder 3% vom Wert der Fundsache

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) :

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen (§971 BGB). Der gesetzliche Finderlohn beträgt bei Sachen

  • bis zu einem Wert von 500 Euro: 5% des Wertes
  • über einem Wert von 500 Euro: 5% des Wertes zzgl. 3% vom Mehrwert (über 500 Euro).
  • bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 % des Wertes.



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