Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld zur Hundesteuer anzumelden. Hundewelpen gelten mit dem Ablauf des 3. Monats als steuerpflichtig und müssen angemeldet werden.
Allgemein beginnt die Steuerpflicht zum Anfang des folgenden Monats nach der Aufnahme des Hundes im eigenen Haushalt oder Betrieb. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird oder stirbt. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats der Abmeldung. Bitte zeigen Sie den Verlust des Hundes innerhalb von 14 Tagen an. Sollten sie ihren einschläfern müssen, bitten wir um Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung. Bei einer Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des Erwerbers anzugeben.
Jeder Wohnortwechsel des Hundehalters ist anzuzeigen, da hierdurch die zur Erhebung der Steuer berechtigte Gemeinde wechselt.