Steuern und Beiträge

Kommunalabgaben

Wiederkehrende Beiträge Feld- und Weinbergsschutz


Wiederkehrende Beiträge für Feld und Weinbergsschutz

Zweck des Feld- und Weinbergsschutzes in den Ortsgemeinden ist es, die Weinberge vor Starenfraß zu schützen (Starenabwehr und Starenhut) die weinwirtschaftlichen Kulturen vor Diebstahl zu schützen, sowie Grenzverletzungen bzw. die Beschädigung von Grenzmarken festzustellen. Ob und in welcher Höhe die Ortsgemeinden wiederkehrende Beiträge für den Weinbergs- und Feldschutz erheben, entscheiden diese im Rahmen von gemeindlichen Satzungen. 

Um die Kosten für den Weinbergs- und Feldschutz zu finanzieren, werden die jährlich anfallenden Sach- und Lohnkosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt und wiederkehrende Beiträge erhoben. Beitragspflichtig sind dabei alle Grundstücke im Außenbereich der Ortsgemeinde, die durch den Weinbergs- und Feldschutz allein dadurch einen Vorteil haben, dass sie land- und weinwirtschaftlich nutzbar sind. Die Berechnung des Beitrages erfolgt nach Größe der im Eigentum stehenden Grundstücksfläche.