Steuern und Beiträge
Die Gemeinden unterliegt der eigenverantwortlichen Selbstverwaltung und der finanziellen Selbstständigkeit. Zu den wesentlichen Einnahmen zählen Steuern und Beiträge. Das Grundgesetz gewährt den Gemeinden das Recht, Steuern und Beiträge zu erheben- daraus ergibt sich die sogenannte kommunale Steuerhoheit. Beiträge sind eine Geldleistung für den Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen. (z. B. Kosten für Erschließung eines Baugebietes und Straßenanliegerbeiträge). Sie beinhalten ebenfalls eine, aber im Unterschied zu den Gebühren keine unmittelbare Gegenleistung der öffentlich-rechtlichen Einrichtung. Auf die Straßenanliegerbeiträge bezogen heißt das, dass z.B. auch andere, die dafür keine Beiträge bezahlt haben, die Straße benutzen dürfen. Die bei weitem bedeutendsten und kommunalpolitisch wichtigsten Erträge Gemeinden resultieren aus dem Steueraufkommen. Steuern sind Geldleistungen, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Sie finden auf dieser Seite einen Überblick der wichtigsten Kommunalabgaben und können sich über bestimmte Steuer- Beitragssätze informieren.