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Wie hoch ist die Förderung?

von Basisförderung bis Premiumförderung

Wie hoch ist die Förderung?


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Wie hoch ist die Förderung der Projekte?


Die zu fördernden Projekte müssen einen Beitrag zu den handlungsfeldzielen der LiLE leisten und sich einem Maßnahmetyp (vgl. Maßnahmen M1.1-M.4.4, Kap. 5.3) zuordnen lassen. Für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“, die von gemeinnützigen Organisationen, NGOs, Gruppen nicht organisierter Menschen u. ä. durchgeführt werden, beträgt die Unterstützung max. 2.000 € je Einzelmaßnahme bzw. max. 100 % der förderfähigen Projektkosten. Der Plafond der LAG für die Festbetragsförderung beträgt bis max. 30.000€ (Landesmitteln) pro Jahr für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“. In einer schriftlichen Vereinbarung werden Ziele und die Leistungserbringung aller Partner:innen dieser Projekte definiert. Darüber hinaus unterliegen die Antragssteller:innen grundätzlich vergleichbaren Auswahlkriterien wie die übrigen Projektträger:innen.


Die Höhe der Förderung hängt von der Bewertung des Vorhabens sowie der Art des Zuwendungsempfängers ab. Daher ist bereits im Vorfeld zu klären, wer beim geplanten Vorhaben der offizielle Projektträger sein soll, d. h. wer die anfallenden Kosten tragen wird. Projektträger können Kommunen, Vereine, Verbände, Privatpersonen oder Unternehmen sein.Die Fördersätze sind in der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie der Region ,,Vom Rhein zum Wein'' festgelegt und basieren auf dem rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm EULLE. Unterschieden wird dabei zwischen einer Basisförderung (für Vorhaben, die in der Bewertung mindestens 14 Punkte erreicht haben) und  einer Premiumförderung (für Vorhaben, die in der Bewertung mindestens 24 Punkte erreicht haben).


Antragssteller

Höhe der Basisförderung

Höhe der Premiumförderung

öffentlich

60%

75%

gemeinnützig

40%

50%

privat

30%

40%

LAG-Vorhaben

55%

75%

Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen

80%

100%

Kooperationsprojekte

nach Art des PT


Um einen positiven Zuwendungsbescheid zu erhalten, muss die Finanzierung gesichert sein. Der Projektträger muss in der Lage sein, die gesamten für das Projekt anfallenden Kosten vorzufinanzieren (Ausnahme sind kostenintensive Vorhaben und Vorhaben, die auf eine längere Dauer angelegt sind; hier besteht die Möglichkeit, über Zwischenmittelabrufe bereits einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen). Die abzüglich der Zuwendung verbleibenden Kosten müssen vom Projektträger als Eigenmittel selbst getragen werden (eine Deckung der Eigenmittel durch Spenden ist nicht möglich, diese werden im Vorfeld von den beantragten Kosten in Abzug gebracht).

Grundsätzlich können private Vorhaben mit 30-40 %, Vorhaben gemeinnütziger Organisationen mit 40-50 % und kommunale Vorhaben mit 60-75 % der Kosten gefördert werden, wobei die maximale Förderhöhe 200.000 € umfasst.

Sofern der Zuwendungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden die Bruttokosten gefördert. Die Zuwendung beträgt mindestens 5.000 Euro, wobei mehrere kleine Projekte zu einem Vorhaben zusammengefasst werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro



Lässt sich das Projekt dem LEADER - Förderrahmen zuordnen? Dann sind folgende Schritte einzuhalten