Wie hoch ist die Förderung?
Die zu fördernden Projekte müssen einen Beitrag zu den handlungsfeldzielen der LiLE leisten und sich einem Maßnahmetyp (vgl. Maßnahmen M1.1-M.4.4, Kap. 5.3) zuordnen lassen. Für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“, die von gemeinnützigen Organisationen, NGOs, Gruppen nicht organisierter Menschen u. ä. durchgeführt werden, beträgt die Unterstützung max. 2.000 € je Einzelmaßnahme bzw. max. 100 % der förderfähigen Projektkosten. Der Plafond der LAG für die Festbetragsförderung beträgt bis max. 30.000€ (Landesmitteln) pro Jahr für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“. In einer schriftlichen Vereinbarung werden Ziele und die Leistungserbringung aller Partner:innen dieser Projekte definiert. Darüber hinaus unterliegen die Antragssteller:innen grundätzlich vergleichbaren Auswahlkriterien wie die übrigen Projektträger:innen.
Die Höhe der Förderung hängt von der Bewertung des Vorhabens sowie der Art des Zuwendungsempfängers ab. Daher ist bereits im Vorfeld zu klären, wer beim geplanten Vorhaben der offizielle Projektträger sein soll, d. h. wer die anfallenden Kosten tragen wird. Projektträger können Kommunen, Vereine, Verbände, Privatpersonen oder Unternehmen sein.Die Fördersätze sind in der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie der Region ,,Vom Rhein zum Wein'' festgelegt und basieren auf dem rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramm EULLE. Unterschieden wird dabei zwischen einer Basisförderung (für Vorhaben, die in der Bewertung mindestens 14 Punkte erreicht haben) und einer Premiumförderung (für Vorhaben, die in der Bewertung mindestens 24 Punkte erreicht haben).
Antragssteller | Höhe der Basisförderung | Höhe der Premiumförderung |
---|---|---|
öffentlich | 60% | 75% |
gemeinnützig | 40% | 50% |
privat | 30% | 40% |
LAG-Vorhaben | 55% | 75% |
Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen | 80% | 100% |
Kooperationsprojekte | - | nach Art des PT |
Um einen positiven Zuwendungsbescheid zu erhalten, muss die Finanzierung gesichert sein. Der Projektträger muss in der Lage sein, die gesamten für das Projekt anfallenden Kosten vorzufinanzieren (Ausnahme sind kostenintensive Vorhaben und Vorhaben, die auf eine längere Dauer angelegt sind; hier besteht die Möglichkeit, über Zwischenmittelabrufe bereits einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen). Die abzüglich der Zuwendung verbleibenden Kosten müssen vom Projektträger als Eigenmittel selbst getragen werden (eine Deckung der Eigenmittel durch Spenden ist nicht möglich, diese werden im Vorfeld von den beantragten Kosten in Abzug gebracht).
Grundsätzlich können private Vorhaben mit 30-40 %, Vorhaben gemeinnütziger Organisationen mit 40-50 % und kommunale Vorhaben mit 60-75 % der Kosten gefördert werden, wobei die maximale Förderhöhe 200.000 € umfasst.
Sofern der Zuwendungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden die Bruttokosten gefördert. Die Zuwendung beträgt mindestens 5.000 Euro, wobei mehrere kleine Projekte zu einem Vorhaben zusammengefasst werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro.
Lässt sich das Projekt dem LEADER - Förderrahmen zuordnen? Dann sind folgende Schritte einzuhalten
Projektsteckbrief
- Zunächst füllen Sie als Projektträger einen Projektsteckbrief aus, in dem Sie das Vorhaben erläutern. Je detaillierter diese Beschreibung ausfällt und je näher Sie auf die Ziele und Handlungsfelder der LILE und die Ziele von LEADER eingehen, desto höher sind Ihre Chancen, dass Ihr Vorhaben positiv bewertet wird.
- Je nach Art des Projektträgers ist dem Projektsteckbrief ein Nachweis des Finanzamtes (für private und/oder gemeinnützige Antragsteller) oder eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme (öffentliche Antragsteller) beizufügen.
- Der vollständig ausgefüllte Projektsteckbrief ist beim Regionalmanagement der LEADER-Region ,,Vom Rhein zum Wein'' einzureichen.
Projektbewertung
- Das LEADER-Entscheidungsgremium – die LAG – ist zuständig für die Projektbewertung. Sie prüft als erstes, ob die Projektidee dem Leitbild und den Zielsetzungen aus der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) entspricht und einem der dort ausgewiesenen Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche zugeordnet werden kann.
- Für jedes der LAG Lahn-Taunus vorgelegte Projekt wird ein Bewertungsbogen angelegt, der die Grundlage zur Einordnung und Priorisierung des Projektes bildet. Zur Gewährleistung einer transparenten und nachvollziehbaren Projektauswahl werden die Projektbewertung und die Entscheidung des Gremiums dokumentiert.
- Die Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes erfolgt durch die LAG bei der Auswahlsitzung, die zweimal pro Jahr stattfindet. Dabei wird eine Rangfolge der eingereichten Projekte erstellt und die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget ausgewählt.
Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE). Eine positive Entscheidung der LAG ist zwingender Bestandteil des Förderantrags.
Projektantrag
- Die Projektträger bekommen nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums eine schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement. Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, kann der Projektträger einen offiziellen Förderantrag stellen. Hierzu sind – je nach Art des Vorhabens und Projektträger – verschiedene Unterlagen mit einzureichen.
- Der Förderantrag ist innerhalb von sechs Monaten beim Regionalmanagement der LAG einzureichen, das diesen auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüft und anschließend an die Bewilligungsstelle Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier weiterleitet. Eine nicht fristgerechte (vollständige) Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel.
Wichtig: Erst nach Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD darf das Projekt begonnen werden! Es dürfen vorher keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden!
Projektdurchführung
- Nach Einreichen des Förderantrags erhalten Sie eine schriftliche Bewilligung durch die ADD. In diesem sogenannten Zuwendungsbescheid sind projektbezogene Fristen und Vorgaben geregelt. Ab Erhalt dieses Schreibens können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
- Bitte vergessen Sie dabei nicht, die Publizitätsvorschriften einzuhalten, die Ihnen mit Ihrem Zuwendungsbescheid zugegangen sind.
- Der Mittelabruf erfolgt direkt über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).