Achtung: Der Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte (Sonderförderung) erfolgt neben dem aktuellen Förderaufruf für private und öffentliche Interessenten. Der Termin wird noch bekanntgegeben, voraussichtlich noch 1. Quartal 2024.
Sonderförderung
Niedrigschwellige Förderung für Vereine, Verbände und ehrenamtliche Organisationen:
Auch im Jahr 2024 bietet die LEADER-Region ,,Vom Rhein zum Wein'' ehrenamtlichen Akteuren die Gelegenheit, kleine gemeinnützige Projekte unkompliziert zu unterstützen. Die Förderung eines Vorhabens als Ehrenamtliches Bürgerprojekt hängt davon ab, inwieweit es zur Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) beiträgt und das ehrenamtliche Bürgerengagement in der Region stärkt. Die LAG stellt hierzu ein Budget zur Verfügung (jährlich 30.000 Euro).
Was kann und was kann nicht gefördert werden mit der Sonderförderung für ehrenamtliche Bürgerprojekte?
- Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten.
- Nicht förderfähig sind Arbeitsleistungen sowie gebrauchte Gegenstände.
- Eine Förderung kann ausschließlich für gemeinnützige Anliegen beantragt werden. Daher können nur gemeinnützige Organisationen, NGOs und Gruppen nicht organisierter Menschen Zuwendungen erhalten.
- Nicht antragsberechtigt sind politische Parteien, kommunale Körperschaften, Kirchengemeinden oder Betriebe.
- Für einen Begünstigten kann maximal dreimal eine Förderung im Rahmen der 'Ehrenamtlichen Bürgerprojekte' für verschiedene Einzelprojekte gewährt werden.
Einzelne Projekte können mit bis zu 2.000 Euro bzw. max 100% der förderfähigen Projektkosten gefördert werden. Dies geschieht in Form einer Festbetragsförderung, was bedeutet, es dürfen maximal drei Anträge pro Vorhabenträger in der Förderperiode gestellt werden können.
Hinweis: Wichtig zu beachten ist, dass eine Unterstützung nur für Projekte möglich ist, die noch nicht begonnen wurden. Jeder Vorhabenträger darf höchstens für drei Einzelprojekte einen Zuschuss erhalten.
Lässt sich das Projektvorhaben dem Förderrahmen der Sonderförderung- ehrenamtlicher Bürgerprojekte zuordnen sind folgende Schritte notwendig:
1. Bewerbung
Eignet sich das Projektvorhaben als Ehrenamtliches Bürgerprojekt, reichen Sie während eines Förderaufrufs eine Interessensbekundung beim Regionalmanagement der LEADER-Region ,,Vom Rhein zum Main'' ein:
Regionalmanagement:
VG Lingenfeld:
Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld2. Projektbewertung
Zuständig für die Auswahl der Projekte ist die Arbeitsgruppe ‚Ehrenamtliche Bürgerprojekte‘ der LAG ,,Vom Rhein zum Wein''. Sie kommt einmal jährlich zusammen, um zu entscheiden, welche Projekte eine Förderung erhalten. Die Entscheidung darüber, ob ein Projekt eine Förderung erhält basiert auf eigens für dieses Förderprogramm erstellten Regelungen und Projektauswahlkriterien.
3. Zielvereinbarung
Nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums bekommen die Projektträger eine schriftliche Benachrichtigung durch das Regionalmanagement.
Ist eine positive Entscheidung für das Projekt gefallen, wird eine Zielvereinbarung abgeschlossen, in der Ziel und Leistungserbringung aller Partner dokumentiert werden.
4. Die nächsten Schritte
Der Projektträger tritt in Vorleistung, d. h. die Kosten können erst nach ordnungsgemäßer Durchführung des Projektes ausgezahlt werden.
Um die Förderung zu erhalten, müssen nach Abschluss des Projektes folgende Dokumente bei der LAG-Geschäftsstelle eingehen:
- Kurzer Sachbericht / Bestätigung der Durchführung des Einzelprojektes durch den lokalen Akteur,
- Rechnungen bzw. ähnliche Belege,die auf den Antragsteller ausgestellt sind,
- Nachweise für die Durchführung (Presseberichte, Fotos oder sonstige Nachweise),
- Schreiben inklusive Zahlungsaufforderung und Bankverbindung.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die LAG-Geschäftsstelle.