Beflaggungskalender
Die Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude legt die Termine und Anlässe fest, zu denen in Rheinland-Pfalz alle öffentlichen Gebäude ohne besondere Anordnung beflaggt werden. Daneben kann der/die Ministerpräsident/in bei besonderen Anlässen die Beflaggung anordnen.
In diesen Fällen – meist kurzfristig - erfolgt die Bekanntgabe über die Presse, Rundfunk und per E-Mail. Bei einem Anlass, der nur eine einzelne Verwaltung berührt, kann die zuständige Stelle dieser Verwaltung für ihre Gebäude eine Beflaggung anordnen.
Die Termine und Anlässe zu denen in Rheinland-Pfalz die öffentlichen Gebäude zu beflaggen sind entnehmen Sie bitte hier
Hinweis: Zu den öffentlichen Gebäuden zählen staatliche und kommunale Verwaltungen, öffentliche Schulen, Gebäude von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.