Amtsblatt



Das Amtsblatt ist das Veröffentlichungsorgan der Verbandsgemeinde Lingenfeld. In  § 9 Absatz 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden in einer Zeitung oder einem Amtsblatt zu erfolgen haben. 

Dort werden Sie unter anderem über aktuelle Bekanntmachungen und Mitteilungen zur Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit informiert. Dazu zählen aktuelle Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Hier erhalten Sie neben diesen amtlichen Mitteilungen auch aktuelle Informationen zu Veranstaltungen. Die Amtsblattredaktion nimmt die eingereichten Textvorlagen entgegen und bereitet sie für die Veröffentlichung vor.  Das Amtsblatt kann neben öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen (amtlicher Teil) auch kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben und Hinweise auf Veranstaltungen (nichtamtlicher Teil) enthalten. Der amtliche Teil ist dem nichtamtlichen Teil voranzustellen. Bei der inhaltlichen Gestaltung des Amtsblattes, also auch dem nichtamtlichen Teil, sind die gesetzlichen Vorgaben des § 27 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sowie die hierzu erlassenen  Verwaltungsvorschriften zu beachten. Das Amtsblatt erscheint grundsätzlich jede Woche donnerstags (Veröffentlichungsdatum). 



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FAQ- Häufig gestellte Fragen 

  • Worüber informiert das Amtsblatt?

    Das Amtsblatt ist das Veröffentlichungsorgan der Verbandsgemeinde Lingenfeld. In  § 9 Absatz 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung ist festgelegt, dass öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden in einer Zeitung oder einem Amtsblatt zu erfolgen haben. 

    Dort werden Sie unter anderem über aktuelle Bekanntmachungen und Mitteilungen zur Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit informiert. Dazu zählen aktuelle Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Hier erhalten Sie neben diesen amtlichen Mitteilungen auch aktuelle Informationen zu Veranstaltungen. Die Amtsblatt - Redaktion nimmt die eingereichten Textvorlagen entgegen und bereitet sie für die Veröffentlichung vor. 

    Das Amtsblatt kann neben öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen (amtlicher Teil) auch kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben und Hinweise auf Veranstaltungen (nichtamtlicher Teil) enthalten. Der amtliche Teil ist dem nichtamtlichen Teil voranzustellen. Bei der inhaltlichen Gestaltung des Amtsblattes, also auch dem nichtamtlichen Teil, sind die gesetzlichen Vorgaben des § 27 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sowie die hierzu erlassenen  Verwaltungsvorschriften zu beachten.

  • Wann erscheint das Amtsblatt?

    Das Amtsblatt erscheint grundsätzlich jede Woche donnerstags (Veröffentlichungsdatum). 

  • Veröffentlichung von Artikeln im Amtsblatt  für örtliche Vereine, Verbände, Kirchengemeinden und Institutionen 

    Die Vereine, Verbände, Kirchengemeinden und Institutionen im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld können ihre redaktionellen Texte und Bilder für das Amtsblatt der Verbandsgemeinde ganz einfach über eine Content Management System (CMS) an die Redaktion des Amtsblattes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld übermitteln. Die Bedienung ist leicht erlernbar, es werden keinerlei spezielle Computer- oder Softwarekenntnisse benötigt. Die bisher praktizierte Verfahrensweise, dass uns die Beiträge für das Amtsblatt per E-Mail zugesandt werden, ist mit der Einführung dieses neuen Verfahrens ersatzlos entfallen. 

    Für die Veröffentlichung von Artikeln und Beiträgen beachten Sie bitte unsere Richtlinien. 


    Ihre Vorteile sind u.a.:

    •  die Übermittlung kann von jedem Internetbrowser erfolgen, egal ob Sie sich gerade zuhause oder im Urlaub befinden
    • einfache, benutzerfreundliche Handhabung; keine speziellen (Computer-)Vorkenntnisse erforderlich
    • schnelle Datenübermittlung
    • Vorschaufunktion
    • die Übermittlung kann nicht nur für die nächste Amtsblattausgabe, sondern auch bereits im Voraus für beliebige Ausgaben erfolgen



    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieses CMS-Verfahren ausschließlich den örtlichen Vereinen, Verbänden, Kirchengemeinden und Institutionen im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld zur Verfügung steht und sich auch nur diese anmelden bzw. registrieren können. Vereinen, Verbänden, Kirchengemeinden und Institutionen außerhalb der Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie Gewerbetriebende können ausschließlich eine kostenpflichtige Anzeige aufgeben. 

    Für kostenpflichtige (gewerbliche und private Anzeigen) wenden Sie sich bitte direkt an:

    Firma Ullmer & Brüggemann OHG

    Spanierstraße 70

    76879 Essingen

    +49 6347 972080

    +49 6347 9720810

  • Wann ist Redaktionsschluss?

    Redaktionsschluss ist grundsätzlich montags, 15.00 Uhr. 

    Hinweis: In Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertagen gilt gegebenenfalls ein vorverlegter Redaktionsschluss. Im Content-Management-System (CMS) des Verlages wird dies den Nutzern angezeigt.

  • Kann Ich private Anzeigen im Amtsblatt veröffentlichen?

    Ja, private Anzeigen können kostenpflichtig im Amtsblatt veröffentlicht werden.  Die Annahme, Bearbeitung und Weiterleitung von privaten Anzeigen liegt nicht in der Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld.

    Bitte wenden Sie sich direkt an: 

    Firma Ullmer & Brüggemann OHG

    Spanierstraße 70

    76879 Essingen

    +49 6347 972080

    +49 6347 9720810

  • Ich habe kein Amtsblatt erhalten, an wen soll Ich mich wenden? 

    Die Zustellung erfolgt durch den Verlag unentgeltlich an alle Haushalte im Verbandsgemeindegebiet. Einzelstücke können kostenpflichtig über den Verlag bezogen werden. 

    Bei Zustellreklamationen wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Verlag unter vertrieb@wittich-foehren.de. Die Zustellung des Amtsblattes erfolgt durch Bedienstete des Verlages. Der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sind die personenbezogenen Daten der Zusteller/innen daher nicht bekannt. 

    Bei Nichterscheinen und/oder Nichtlieferung ohne Verschulden der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld und/oder des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störungen des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen die Verbandsgemeinde Lingenfeld oder den Verlag.

  • Sie möchten kein Amtsblatt mehr erhalten

    Sofern Sie die Zustellung des Amtsblattes nicht mehr wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an amtsblatt@vg-lingenfeld.de und bringen an ihrem Briefkasten oder ihrer Zeitungsrolle einen gut sicht- und lesbaren Hinweis für die Zusteller/innen an. 

    Der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sind die personenbezogenen Daten der Zusteller/innen nicht bekannt.

  • Veröffentlichung von Alters-und Ehejubiläen

    Seit dem 01.11.2015 werden Alters- und Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz wie folgt veröffentlicht:

    • Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag
    • Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum 


    Sie wollen keine Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen? Laut  § 10 (5) Bundesmeldegesetz hat jede Person das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Es ist eine Übermittlungssperre bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld einzurichten. 

    Keine Leistungen gefunden.
  • Amtsblatt online lesen und als Web-App für Smartphone und Tablet  

    Das aktuelle Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld finden Sie stets online unter www.vg-lingenfeld.de. Dort Können Sie die aktuelle Ausgabe des Amtsblattes als PDF-Dokument downloaden und ältere Ausgaben aus dem Archiv als e-Paper aufrufen und lesen.

    Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit das Amtsblatt auch über die kostenlose „meinOrt“-Web-App auf ihrem Smartphone oder Tablet einzusehen. Die meinOrt-Web-App ist im Google-Play- und Apple-Store verfügbar. Neben den amtlichen Nachrichten und Hinweisen werden hier auch aktuelle Inhalte aus den Ortsgemeinden sowie den örtlichen Vereinen, Verbänden und Institutionen veröffentlicht.

    Download meinOrt App: 

     Apple - App Store 

    Google - Play Store

    Hinweis: Apple App Store für alle Smartphones und Tablets mit iOS Betriebssystem und Google Play Store für alle Android Betriebssysteme.

     

  • Ich möchte mich als Zusteller/in für das Amtsblatt bewerben

    Die Zustellung des Amtsblattes erfolgt über den Verlag. Bitte richten Sie ihre Bewerbung daher ausschließlich an diesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir ihre Bewerbung nicht an den Verlag weiterleiten.

     Direkt weiter zur Online-Bewerbung/Initiativbewerbung bei LINUS WITTICH | LINUS WITTICH Medien:

    hier

  • Datenschutz

    Es gelten die  datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG), insbesondere der §§ 4 (Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten) und  § 4 a (Einwilligung) und §11 (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag). 

    Die Verfasser der Artikel und Berichte sind im Rahmen der Veröffentlichung alleinverantwortlich  zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

    Bei Rückfragen in Bezug auf die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten wenden Sie sich zuerst an die Vereine, Kirchen, Verbände und sonstige Institutionen bzw. der/die Verfasser/in des Artikels.

    Hinweis: Mit der Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer) in der Druckausgabe des Amtsblattes geht gleichzeitig auch die Einwilligung zur Veröffentlichung in der e-Paper Ausgabe auf unserer Homepage einher. 


Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld online lesen

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Quellhinweis
Die hier dargestellten Inhalte
stammen aus dem Amts- und Mitteilungsblatt des
Wittich-Verlages (http://www.wittich.de),
welches sich in regelmäßigen Abständen
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