Rückkehrende aus dem Ausland -Europawahl
Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet waren, in das Inland zurück und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gelten für die Erforderlichkeit und Antragsstellung besondere gesetzliche Regelungen.
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder eingescannt per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld senden.
Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld
Hauptstraße 60
Fachbereich 1.1 - Wahlamt