Briefwahlunterlagen


Briefwahlunterlagen beantragen

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Diese können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes online oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Telefonische Anträge sind nicht möglich. 

Hinweis: Wer den  Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins/ Briefwahlunterlagen für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies gilt auch für die Empfangnahme von Briefwahlunterlagen (Vollmacht) für Andere. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen. 

Layout 1