Briefwahlunterlagen beantragen
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Diese können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes schriftlich beantragen. (die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt)
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post erhalten haben, befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung zurücksenden können, um ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen können sie auch über ein Formular bei uns beantragen (Antrag auf Erteilung eines Wahlschein). Dieses Formular können Sie persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld) abgeben oder per E-Mail (eingescannt) an briefwahl@vg-lingenfeld.de senden oder in einen frankierten Umschlag per Postversand an Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1-Wahlamt, Hauptstraße 60, D-67360 Lingenfeld.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen online beantragen
Hinweis: Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins/ Briefwahlunterlagen für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies gilt auch für die Empfangnahme von Briefwahlunterlagen (Vollmacht) für Andere. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Dokumente zum Herunterladen
- Formular für die Beantragung von Briefwahlunterlagen
- Eidesstattliche Erklärung der Hilfsperson bei Beeinträchtigung des Wahlberechtigten
- Vollmachtserklärung für die Beantragung von Briefwahlunterlagen
- Vollmachtserklärung zur Empfangnahme von Briefwahlunterlagen
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für nicht meldepflichtige Staatsangehörige anderer EU-Staaten und Beantragung von Briefwahlunterlagen (nur für Kommunalwahlen)
- Antrag auf Eintragung bzw. auf Nichtführung im Wählerverzeichnis und Ausstellung von Briefwahlunterlagen Auslandsdeutsche