cubes with the word "news" on a newspaper

NEuigkeiten

Aktuelle Nachrichten im Überblick 

Finanzen

Versand Einkommenssteuerbescheide


Warum können die Einkommenssteuerbescheide erst Ende März/ Anfang April verschickt werden?

Arbeitgeber, Versicherungen und Institutionen müssen bis zum 28. Februar die erforderlichen Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen und Versicherungsbeiträge an die Finanzverwaltung übermitteln. Zudem stehen die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen des Vorjahres in der Regel erst ab Mitte März zur Verfügung.

Informationen zum Bearbeitungsstand finden sich auf den Internetseiten des jeweiligen Finanzamtes unter „Bearbeitungsstand“Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.


Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile – „Mein ELSTER“

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies ist kostenlos über „Mein ELSTER“ oder Software aus dem Handel möglich. Für Bezieher von Renten und Pensionen bietet die Steuerverwaltung auch ein besonders leicht zu bedienendes Programm zur Erstellung der Einkommensteuererklärung unter einfach.elster.de an.


Vorteile der elektronischen Steuererklärung sind unter anderen:

  • vorhandene Daten, z. B. von Krankenversicherungen und Finanzdienstleistern sind elektronisch vorhanden und können in die Erklärung automatisch übernommen werden,
  • aus der Erklärung des Vorjahres können ebenfalls Daten übernommen werden, so dass eine vorausgefüllte Steuererklärung vorliegt, die lediglich aktualisiert werden muss
  • Belege können per Smartphone fotografiert, hochgeladen und ab April 2025 mit den jeweiligen Eingabefeldern verknüpft werden
  • es liegt stets ein Nachweis der Übermittlung der Daten an das Finanzamt vor,
  • es besteht die Möglichkeit, sich Steuerbescheide elektronisch zustellen zu lassen und über den elektronischen Vergleich der Bescheiddaten etwaige Abweichungen schnell zu erkennen.

Um ELSTER nutzen zu können, ist lediglich ein Benutzerkonto unter www.elster.de anzulegen. Dies erfordert nur einen geringen Aufwand. Hilfe hierzu bietet eine Klickanleitung auf den Internetseiten der Finanzämter und unter: www.fin-rlp.de/elster (FAQs: Klickanleitung zur Registrierung).


Das könnte Sie auch interessieren: