Ab dem 10. Februar 2025 beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen per Post. Dies betrifft zum einen die Briefwahlunterlagen, die bereits beantragt wurden, als auch alle weiteren eingehenden Anträge.
Beantragung der Briefwahlunterlagen:
Um von der Briefwahl Gebrauch zu machen, müssen die Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen entweder online oder schriftlich anfordern. Bitte beachten Sie die entsprechen Fristen zur Beantragung und Erteilung eines Wahlscheines und Briefwahlunterlagen.
Online
Wahlschein und Briefwahlunterlagen online beantragen über das landesweite Portal OLIWA
Per E-Mail
Pflichtangaben:
• Vorname/n, Familienname
• Geburtsdatum
• Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
Vordruck per Post
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie ab 2. Februar 2025 Post erhalten haben, befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung zurücksenden können, um ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Per Fax
Antragsformular ausfüllen, das Ihnen mit ihrer Wahlbenachrichtigung zugesandt wurde (Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung) ausgefülltes Blankformular per Fax an 06344/509-199
Formular
Dieses Formular können Sie ...
persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld abgeben
eingescannt per E-Mail an briefwahl@vg-lingenfeld.de
in einen frankierten Umschlag per Postversand
Bis wann können Sie Briefwahlunterlagen beantragen?
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen muss grundsätzlich bis spätestens zwei Tage vor der Wahl, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr (Ausschlussfrist) eingereicht werden.
In Ausnahmefällen, wie etwa plötzlicher Erkrankung, Versäumung der Antragsfrist ohne eigenes Verschulden oder wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen entstanden ist, kann der Antrag auch noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr gestellt werden (Ausschlussfrist).
Versand der Briefwahlunterlagen:
Der Versand der angeforderten Briefwahlunterlagen beginnt am 10. Februar 2025.
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, werden die Unterlagen per Post zugeschickt. Es wird empfohlen, die Unterlagen schnellstmöglich zu überprüfen, auszufüllen und zurückzusenden, um eine rechtzeitige Stimmabgabe sicherzustellen.
Fristen zur Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen:
Um eine gültige Stimmabgabe sicherzustellen, müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens zum Wahltag 18.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein. Daher ist es wichtig, die Unterlagen frühzeitig auszufüllen und zu versenden, um eine rechtzeitige Ankunft zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl 2025 verkürzt ist, sodass eine frühzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen besonders wichtig ist.
Ausführliche Informationen entnehmen sie folgender Mitteilung vom 10.01.2025 ,,Bundeswahlleiterin informiert über Briefwahl: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten''.
Weitere Informationen rund um das Thema Wahlen finden Sie auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld unter www.vg-lingenfeld.de/BTW25
Briefwahl FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Informationen und Hinweise rund um das Thema Briefwahl