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Umstrukturierungsanträge Rebpflanzungen 2025


Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2025

Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2025, Teil 2, gestellt werden. Darauf weist das Sachgebiet Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2025 (Ausschlussfrist). Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2025.

Diese Antragsfristen gelten für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2025 gepflanzt werden sollen.

Folgende Maßnahmen können beantragt werden:

Anpassung der Zeilenbreite                   

(nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe)

 Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)
Pflanzung von Halb- und Hochstammreben   Block 20 (Maßnahmen 21 – 36)
Rebsortenwechsel     Block 30 (Maßnahmen 31 – 36)
Bodenordnung  Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)
Handarbeitsmauersteillagen    51
Querterrassierung    53

 

Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2025 lauten:

Maßnahmen 11, 21, 31 und 41    7.500 €/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 16, 26, 36 und 46      10.000 €/ha (Flachlagen)
Maßnahmen 12, 22, 32 und 42    19.000 €/ha (Steillagen)
Maßnahmen 14, 24, 34 und 44       21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)
Maßnahmen 13, 23, 33 und 43     7.500 €/ha (Extensive Anlagen)
Maßnahmen 15, 25, 35 und 456.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)
Maßnahme 5132.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)
Maßnahme 53 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.

Anträge können elektronisch über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter https://wip.lwk-rlp.de gestellt werden.

Hinweis: Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar

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