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Bundestagswahl 2025:
Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte


Was ist eine Stimmzettelschablone? 

Eine Stimmzettelschablone ist ein Hilfsmittel, mit dem blinde und hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte den für die Wahlentscheidung wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen können. Zum Justieren der Stimmzettelschablone sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten. Dies lässt keinerlei Rückschlüsse auf das einzelne Wahlverhalten der Wählenden zu. Die Stimmzettelschablonen werden von den örtlichen Blindenvereinen auf Anforderung zur Verfügung gestellt, auch wenn ein Wahlberechtigter nicht Mitglied in einem solchen Verein ist. Der Bezug ist kostenlos.

                              Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 2 BWO

 


Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld weist im Zusammenhang mit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 daraufhin, dass blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben können.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – beim Landesblinden und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Beuren, Tel.: 02637/9441375, E-Mail: info@lbsv-rlp.de anfordern.

Wie funktioniert die Stimmzettelschablone?

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.

Weitere Informationen rund um das Thema ,,Wahlen'':

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an unser Wahlamt.

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