Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld weist darauf hin, dass in den Wahlbezirken Freisbach 101 und Lingenfeld 101 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.
Zur Information der Wähler werden in den betreffenden Wahllokalen Merkblätter zur Verfügung gestellt und an den Eingängen durch einen öffentlichen Aushang auf die durchzuführende Wahlstatistik hingewiesen.
Was bedeutet eine repräsentative Wahlstatistik?
In diesen Wahllokalen werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (in sechs Gruppen) vermerkt sind. Das Verfahren ist nach dem „Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland“ (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), zulässig.
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.