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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025: 
Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post AG


Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde vom Bundesministerium des Innern eine Sonderlogistik bei der Deutschen Post AG beauftragt.

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Sicherstellung der rechtzeitigen Zustellung und fristgerechten Rückgabe der Briefwahlunterlagen

Aufgrund des sehr engen Zeitfensters zwischen der Bereitstellung der Stimmzettel und dem Wahltag (ca. 10 bis 12 Tage) ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Briefwahlunterlagen zeitnah und auch sicher erreichen. Ebenso ist sicherzustellen, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig und fristgerecht bei der zuständigen Verwaltung eingehen, damit ihre Stimme gezählt werden kann.

Hierzu können Sie selbst einen wichtigen Beitrag leisten, indem Sie ...

  • sicherstellen, dass - falls ihr aktueller Aufenthaltsort von ihrer im Wählerverzeichnis hinterlegten amtlichen Meldeadresse abweicht – Sie bei der Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld den Versand explizit auch an ihren aktuellen Aufenthaltsort beauftragt haben.
  • ihr Hausbriefkasten korrekt und vollständig beschriftet bzw. gekennzeichnet ist, weil eine Zustellung „auf Verdacht" nicht zulässig und den Briefzustellern der Deutschen Post AG daher auch ausdrücklich untersagt ist.

Weitere Informationen:

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an unser Wahlamt.

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