Gemäß § 28 Absatz 4 der Bundeswahlordnung (BWO) dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Wahlberechtigten nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Wahlamt) vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person gegenüber dem Wahlamt auszuweisen.
Des Weiteren möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen nur persönlich unterschrieben werden darf; wer den Antrag für einen anderen stellt, muss ebenfalls durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist.
Beantragung der Briefwahlunterlagen:
Online
Wahlschein und Briefwahlunterlagen online beantragen über das landesweite Portal OLIWA
Per E-Mail
Pflichtangaben:
• Vorname/n, Familienname
• Geburtsdatum
• Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
Vordruck per Post
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie ab 2. Februar 2025 Post erhalten haben, befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung zurücksenden können, um ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Per Fax
Antragsformular ausfüllen, das Ihnen mit ihrer Wahlbenachrichtigung zugesandt wurde (Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung) ausgefülltes Blankformular per Fax an 06344/509-199
Formular
Dieses Formular können Sie ...
persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld abgeben
eingescannt per E-Mail an briefwahl@vg-lingenfeld.de
in einen frankierten Umschlag per Postversand
Weitere Informationen:
- Briefwahlunterlagen | Verbandsgemeinde Lingenfeld
- Briefwahl-Informationen und Hinweise | Verbandsgemeinde Lingenfeld
- FAQ-Wahlrecht | Verbandsgemeinde Lingenfeld
- Formulare und Anträge | Verbandsgemeinde Lingenfeld
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an unser Wahlamt.
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Verbandsgemeindeverwaltung
Fachbereich 1.1 - Wahlamt
67360 Lingenfeld