
Eine wichtige gesetzliche Änderung für alle Stromkundinnen und -kunden tritt ab
dem 6. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen gesetzlich nicht mehr erlaubt. Wer zum Beispiel umzieht, muss die Ab-/Anmeldung künftig rechtzeitig im Voraus vornehmen.
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur sollen dafür sorgen, dass Prozesse zwischen Versorgern sowie Netzbetreibern und anderen Marktpartnern deutlichschneller und einheitlicher ablaufen. Sollten Sie die Fristen nicht einhalten, bleibt Ihre Stromversorgung über die Grundversorgung durchgehend gesichert.
Das bedeutet:
- Melden Sie Ihren Auszug sowie Einzug mindestens 14 Tage im Voraus an ihren Stromanbieter
- Übermitteln Sie den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe – per EMail, telefonisch oder über ein Kundenportal.