Am 10. November 2024 werden in Rheinland-Pfalz die kommunalen Beiräte für Migration und Integration neu gewählt.
Auch im Landkreis Germersheim sind an diesem Tag alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationsgeschichte zur Stimmabgabe aufgerufen. „Nutzen Sie diese Möglichkeit, sich in unsere Demokratie einzubringen“, rufen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe auf.
Für was setzen sich die Beiräte für Migration und Integration ein?
- Die Beiräte für Migration und Integration setzen sich für die Belange von Menschen mit Migrations- und Zuwanderungsgeschichte ein.
- Sie beraten kommunale Verwaltungen und politische Gremien in Fragen der Integrationspolitik und sorgen dafür, dass die vielfältigen Perspektiven und Bedürfnisse der Menschen mit Migrationshintergrund in politischen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
- Wahlberechtigt sind ausländische Einwohnerinnen und Einwohner,
- Staatenlose,
- Eingebürgerte,
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler,
- ebenso Geflüchtete und Asylsuchende, sowie deren Kinder ab dem 16. Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Germersheim haben.
Sie wollen für den Beirat für Migration und Integration kandidieren? Für den Beirat kandidieren können alle Einwohnerinnen und Einwohner mit und ohne Migrationshintergrund, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Germersheim haben.
Bis wann können Wahlvorschläge noch eingereicht werden? Noch bis 23. September, 18 Uhr, können Wahlvorschläge bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden.
Sie haben Fragen? Interessierte können sich bei allgemeinen Fragen zur Wahl auch an den Landesverband der Beiräte für Migration und Integration (AGARP) wenden.
Die AGARP informiert zudem regelmäßig mit einer Info-Rundmail über die Wahlen. Interessierte können sich über die genannten Kontaktdaten in die Verteilerliste eintragen lassen.