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Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Germersheim


Was sind die Beiräte für Migration und Integration?

Die Beiräte für Migration und Integration sind demokratisch gewählte Gremien, die die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund in ihrem Ort vertreten. Sie werden für fünf Jahre gewählt und sind Fachgremien für Integration in ihren Kommunen.

Was machen die Beiräte für mich?

  • Die Beiräte setzen sich für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen ein und tragen zur Integration von Neuzugewanderten bei.
  • Die Beiräte beraten Gemeinde- und Stadträte, Kreistage und die Verwaltungen mit eigenen Themen und Ideen. Sie nehmen damit Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen zu den Themen Migration und Integration.

Wer darf die Beiräte wählen?

Wahlberechtigt sind:

  • ausländische Einwohner*innen und damit auch die sogenannten Doppelstaatler sowie Staatenlose,
  • Spätaussiedler*innen,
  • Eingebürgerte und die Kinder der oben genannten Wahlberechtigten, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (Geburtstag: 10.11.2008).

Die Wahlberechtigten müssen bis zum 10. August 2024 in ihrem Wahlgebiet mit Erstwohnsitz angemeldet sein.

Kann ich selbst Mitglied eines Beirats werden?

Ja! Sie möchten in Ihrer Kommune etwas bewegen? Engagieren Sie sich als Beirat für Migration und Integration! 

Kandidieren dürfen alle Einwohner/innen eines Landkreises, einer Stadt/ Gemeinde mit oder ohne Migrationshintergrund unabhängig von der Staatsangehörigkeit ab dem 16. Lebensalter. Interessierte Kandidat/innen müssen sich bis zum 23. September 2024 beim Wahlamt ihrer Kommune eintragen lassen.

siehe unten : Bekanntmachung zum Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Mehrsprachige Informationen:

Sie haben Fragen zur Wahl oder zur Kandidatur?

AGARP

Frauenlobstr. 15-19

55118 Mainz

+49 6131 638435

beiratswahlen.agarp.de

Quelle: Beiratswahlen 2024 – Rheinland-Pfalz (agarp.de)



Öffentliche Bekanntmachungen des Wahlleiters


  • Eintragung in das Wählerverzeichnis:

    Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmter wahlberechtigter deutscher Einwohnerinnen und Einwohner in das Wählerverzeichnis:

    I.

    Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Germersheim statt.

    II.

    • Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung beantragen.
    • Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben

    a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

    b) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist, nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung beantragen.

    III.

    Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Freitag, dem 08. November 2024, 18:00 Uhr bei der zuständigen Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung beantragen. Antragsvordrucke können sie bei der zuständigen Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten. Bei dem genannten Termin handelt es sich um keine Ausschlussfrist.

    IV.

    Ich weise darauf hin, dass die Wahl nicht stattfindet, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen
    werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

    Germersheim, den 20.08.2024
    gez.Dr. Fritz Brechtel
    Landrat zugleich als Wahlleiter

  • Bekanntmachung zum Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 

    A.

    Der Kreistag des Landkreises Germersheim hat den Tag der Wahl des Beirates für Migration und Integration
    des Landkreises Germersheim auf Sonntag, 10. November 2024 festgelegt.

    B.


    I. Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration
    lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Gewählt werden 10 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber.

    II. Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

    III. Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig beim zuständigen Wahlleiter einzureichen. 

    Herrn Dr. Landrat Brechtel Fritz 

    Kreisverwaltung Germersheim

    Luitpoldplatz 1

    Zimmer-Nr. 42

    76726 Germersheim

    oder

    Kreisverwaltung Germersheim

    17er Straße 1 (Außenstelle)

    Fachbereich 41 – Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz, Zimmer-Nr. 3.03

    76726 Germersheim

    Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr, ab. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

    IV. Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Kreisverwaltung Germersheim, 17er Straße 1, Zimmer Nr. 3.03, 76726 Germersheim erhalten. Die AGARP sowie die bereits bestehenden Beiräte vor Ort helfen Ihnen gerne weiter. AGARP (Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz), Frauenlobstraße 15 bis 19, 55118 Mainz

    C. Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.

    Germersheim, den 20.08.2024
    gez. Dr. Fritz Brechtel
    Landrat zugleich als Wahlleiter

  • Bekanntmachung über Zeit, Ort und Tagesordnung der ersten Sitzung des Wahlausschusses  

    Die erste Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Germersheim findet am Montag, den 30. September 2024, 08.00 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim (Hauptgebäude, 1. OG, Raum-Nr. 1.05) statt.

    Tagesordnung: 
    1. Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge
    2. Feststellung, dass die Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Germersheim
    stattfinden/nicht stattfinden kann
    3. Entscheidung, ob die Wahl insgesamt im Wege der Briefwahl oder als Urnenwahl durchgeführt wird
    4. Bestimmung der Dauer der Wahlhandlung am Wahltag

    Die Sitzung ist öffentlich.

     Es hat jedermann Zutritt zu der Sitzung.

    Germersheim, den 06.09.2024
    gez.Dr. Fritz Brechtel
    Landrat zugleich als
    Kreiswahlleiter