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Hinweis

Blauzungenkrankheit (BT)


Erster Fall von Blauzungenkrankheit in der Region:

Auf dem Gebiet des Landkreises Südliche Weinstraße ist bei einem Rind die Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Das ist in der Region der erste Fall dieser anzeigenpflichtigen Tierseuche, die ausschließlich Wiederkäuer und Kameliden betrifft. Die Veterinärinnen und Veterinäre des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz (Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße) weisen anlässlich des Befalls auf die Impf-Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts hin: Aus Gründen des Tierwohles sollten Schafe, Rinder, Ziegen, gehaltene Wild-Wiederkäuer sowie Kameliden, zu denen unter anderem Kamele, Lamas und Alpakas gehören, gegen das auslösende Virus geimpft werden.

Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Auch Milch oder Fleisch sowie daraus hergestellte Produkte von mit dem Virus befallenen Tieren ist für Menschen nicht gefährlich.

  • Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist anzeigepflichtig
  • Tierhalterinnen und Tierhalter haben sich bei einem Verdacht bei dem für ihren Bestand zuständigen Veterinäramt zu melden.
  • die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gewährt Beihilfen für die Impfung
  • Tierhalterinnen und Tierhalter können sich freiwillig für die Impfung ihrer Tiere entscheiden, sie ist der einzig wirksame Schutz gegen eine schwere Verlaufsform


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Quelle: Dies Sind Informationen aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis


Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virusbedingte Erkrankung, die vor allem Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen betrifft und meist akut verläuft. Zu den Symptomen gehören unter anderem Hautveränderungen im Bereich des Mauls, ein Rückgang der Milchproduktion und ein allgemeines Unwohlsein. Die Übertragung des Virus erfolgt nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch kleine, blutsaugende Mücken der Gattung „Culicoides“, auch Gnitzen genannt. Daher tritt die Krankheit häufig in den wärmeren Monaten auf. Der Erreger der Blauzungenkrankheit stellt keine Gefahr für den Menschen dar.

  • Impfung

    Aktuell bleibt festzuhalten, dass die Impfung mit inaktivierten BTV-3-Impfstoffen die einzige wirksame Maßnahme ist, Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen. Handelserleichterungen für geimpfte Tiere sind auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen zur möglicherweise eingeschränkten Wirksamkeit nicht zu erwarten. Damit müssen die geltenden Regeln (Repellentienbehandlung und PCR-Freitestung) bei der Verbringung von Tieren aus den nicht-BTV-freien Gebieten weiter beachtet werden.

    Bundesgesetzblatt Teil I - Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit - Bundesgesetzblatt

  • Maßnahmen im Fall eines Ausbruchs

    Nach Feststellung einer Infektion sind Maßnahmen zu treffen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Überwachungs- und Untersuchungsmaßnahmen bei der Verbringung von Tieren und Zuchtmaterial und die Begrenzung der Exposition der empfänglichen Tiere gegenüber den Überträgern der Tierseuche, Steckmücken der Gattung „Culicoides“, sollen die Ausbreitung beschränken. Die Tötung betroffener Tiere und die Einrichtung von Sperrzonen sind bei Ausbruch einer Infektion nicht vorgesehen. Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.

  • Verbreitung

    Die Blauzungenkrankheit ist erstmalig in Südafrika entdeckt worden und dort seit langem bekannt, mittlerweile tritt die BT weltweit auf. In den Jahren 2007 und 2008 konnte eine kontinuierliche Ausbreitung der BT vom Serotyp 8 in Deutschland festgestellt werden. Die in Rheinland-Pfalz durchgeführte Pflichtimpfung in den Jahren 2008 und 2009 zeigte gute Erfolge, so dass bereits 2009 keine Neuinfektion mehr auftrat. Seit 2011 sind die Tierhalter zur freiwilligen Impfung der empfänglichen Tiere aufgefordert.

    Ende 2018 wurde der Serotyp 8, ausgehend von Frankreich und der Schweiz, wieder in Deutschland nachgewiesen – das Seuchengeschehen gilt seit Juni 2023 als offiziell erloschen.

    Im September 2023 wurde Serotyp 3 erstmals in den Niederlanden und wenig später auch in Belgien und Deutschland festgestellt.  ​​​​​​​Somit haben Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und zuletzt auch Rheinland-Pfalz den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit verloren.
    Verbringungsbeschränkungen für empfängliche Tiere bestehen, wenn Tiere aus den betroffenen Gebieten heraus verbracht werden sollen. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor einer weiteren Verbreitung der Tierseuche durch infizierte Tiere.

    Die Krankheit wird durch stechende Vektoren der Gattung Culicoides (= Gnitzen) übertragen, daher tritt die BT saisonal verstärkt in der warmen Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auf. Die Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an. Für die atypischen BT-Infektionen wird zusätzlich eine vektorunabhängige Transmission vermutet.

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