Erster Fall von Blauzungenkrankheit in der Region:
Auf dem Gebiet des Landkreises Südliche Weinstraße ist bei einem Rind die Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Das ist in der Region der erste Fall dieser anzeigenpflichtigen Tierseuche, die ausschließlich Wiederkäuer und Kameliden betrifft. Die Veterinärinnen und Veterinäre des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz (Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße) weisen anlässlich des Befalls auf die Impf-Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts hin: Aus Gründen des Tierwohles sollten Schafe, Rinder, Ziegen, gehaltene Wild-Wiederkäuer sowie Kameliden, zu denen unter anderem Kamele, Lamas und Alpakas gehören, gegen das auslösende Virus geimpft werden.
Das Virus ist für Menschen nicht gefährlich. Auch Milch oder Fleisch sowie daraus hergestellte Produkte von mit dem Virus befallenen Tieren ist für Menschen nicht gefährlich.
- Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist anzeigepflichtig
- Tierhalterinnen und Tierhalter haben sich bei einem Verdacht bei dem für ihren Bestand zuständigen Veterinäramt zu melden.
- die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gewährt Beihilfen für die Impfung
- Tierhalterinnen und Tierhalter können sich freiwillig für die Impfung ihrer Tiere entscheiden, sie ist der einzig wirksame Schutz gegen eine schwere Verlaufsform
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Quelle: Dies Sind Informationen aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis