Aufgrund des weiter anhaltenden Flüchtlingsstroms, sucht die Verbandsgemeinde Lingenfeld Wohnungen für die Unterbringung von Asylbegehrende, insbesondere für männliche Einzelpersonen. Die Flüchtlinge kommen zurzeit überwiegend aus der Türkei, Syrien und Afghanistan.
Sie wollen für Flüchtlinge Wohnraum zur Verfügung stellen? Kontaktieren Sie sie die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld über unser Online-Formular oder per E-Mail oder Telefon.
FAQ- Häufig gestellte Fragen und Antworten:
Welche Arten von Wohnraum können vermietet werden?
Vermieter können Wohnungen, Häuser oder Zimmer zur Verfügung stellen, solange sie den Wohnstandards entsprechen.
Wie läuft der Vermietungsprozess ab?
- Kontakt zur Verbandsgemeinde: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihr Interesse zu bekunden.
- Besichtigung: Ein Vertreter der Gemeinde wird Ihre Immobilie besichtigen.
- Vertrag: Bei Zustimmung wird ein Mietvertrag aufgesetzt, oft mit speziellen Regelungen für die Nutzung durch Flüchtlinge.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Die Unterkunft sollte sicher, hygienisch und in einem bewohnbaren Zustand sein. Es sollten grundlegende Einrichtungen wie Küche, Bad und Heizung vorhanden sein.
Wie wird die Miete festgelegt?
Die Miete wird in der Regel nach den ortsüblichen Preisen festgelegt.
Gibt es steuerliche Vorteile?
In einigen Fällen können Vermieter von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.
Was ist, wenn ich die Unterkunft selbst benötige?
Im Mietvertrag sollten Regelungen für eine vorzeitige Kündigung enthalten sein, um solche Situationen zu klären.
Was passiert im Falle von Schäden und Problemen?
In der Regel trägt die Gemeinde die Verantwortung für die Instandhaltung der Unterkunft. Es sollten klare Absprachen im Mietvertrag getroffen werden.
Wie lange ist die Mietdauer?
Die Mietdauer kann variieren, oft sind es zunächst befristete Verträge. Verlängerungen sind je nach Situation möglich.