Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Photovoltaik: Solaranlage mieten – eine Alternative zum Kauf?
Den eigenen Strom erzeugen, etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig Geld sparen – die Vorzüge einer Photovoltaik-Anlage sprechen erst einmal für sich. Der Kauf einer Anlage ist jedoch mit einer hohen Anfangsinvestition und einem gewissen Planungs- und Verwaltungsaufwand verbunden. Lohnt sich also die Miete?
Eine gemietete Photovoltaik-Anlage unterscheidet sich in der Nutzung normalerweise nicht von einer gekauften. Statt des Kaufpreises wird über die Mietdauer von circa 20 Jahren eine monatliche Miete fällig. Aufgrund der langen Bindung an den Mietvertrag empfiehlt es sich, die Angebote im Hinblick auf die versprochenen Leistungen genau zu überprüfen und die möglichen Änderungen der jeweiligen Lebensumstände über die Vertragslaufzeit mit einzubeziehen. Zum Beispiel besteht in der Regel die vertragliche Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass der PV-Mietvertrag bei einem Verkauf oder der Vererbung des Hauses weitergeführt wird.
Außerdem ist das Mieten einer Photovoltaik-Anlage über die Vertragslaufzeit mit höheren Kosten verbunden als der Kauf einer Anlage. Die Energieexpert/innen der Verbraucherzentrale beraten hierzu und rund um das Thema Eigenstromerzeugung kostenfrei und unabhängig.
Wer den Plan gefasst hat, mit einer PV-Anlage den eigenen Strom zu erzeugen, steht vor der Frage: Kaufe oder miete ich die Anlage?
Beide Begriffe werden im Zusammenhang mit PV-Anlagen verwendet. In der Praxis gibt der Begriff, den ein Anbieter verwendet, wenig Aufschluss darüber wie das Angebot ausgestaltet ist. Entscheidend ist, welche Leistungen, Rechte und Pflichten vertraglich vereinbart werden. In diesem Text verwenden wir hauptsächlich den Begriff "Mieten" und schließen damit auch Angebote ein, bei denen der Begriff "Pachten" verwendet wird.
Die meisten entscheiden sich für den Kauf einer Anlage. In der Regel wird dann ein Fachbetrieb mit der Planung und Installation beauftragt. Nach der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme durch den Installationsbetrieb, sind Sie als Eigentümer:in und Betreiber:in vollumfänglich für die Anlage verantwortlich. Wartung, Versicherungsangelegenheiten und Meldepflichten liegen in diesem Fall in Ihrem Verantwortungsbereich. Dafür haben Sie die volle Kontrolle bei der Auswahl der installierten Komponenten. So lässt sich Technik wählen, die auch in Zukunft Vorteile bieten kann – zum Beispiel durch die nachträgliche Integration einer Wallbox, einer Wärmepumpe oder eines Batteriespeichers. Informationen zur Planung einer PV-Anlage haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Wer sich für den Kauf entscheidet, muss sich mit einigen Formalitäten auseinandersetzen und eine größere Summe Geld zur Verfügung haben. Diese beiden Hürden wollen Ihnen Anbieter nehmen, die PV-Anlagen zur Miete anbieten. Neben regionalen Energieversorgern, wie kommunalen Stadtwerken, bieten überregional tätige Unternehmen solche Mietmodelle an. Auch wenn sich die Angebote in vertraglichen Details unterscheiden, ist das Konzept ähnlich: Statt einer großen Anfangsinvestition wird ein monatlicher Betrag gezahlt. Dafür erhalten Sie neben der Installation und Planung der Anlage in der Regel auch Zusatzleistungen wie Wartung und Versicherung.
Typisch für Mietverträge sind die langen Laufzeiten von meist 15 bis 25 Jahren. Nach Ende der Laufzeit sollte der Vertrag die Möglichkeit bieten, die Anlage kostenfrei zu übernehmen. Auch die Anlage vorzeitig abzukaufen und damit aus dem Mietverhältnis auszusteigen, wird häufig angeboten. Jedoch sind in diesem Fall die Kosten bedeutend höher als beim direkten Kauf einer Anlage. Beachten Sie, dass Sie sich in der Regel auch vertraglich verpflichten, dafür zu sorgen, dass der PV-Mietvertrag bei einem Verkauf oder der Vererbung des Hauses weitergeführt wird.
In der Nutzung der PV-Anlage unterscheidet sich die Mietvariante normalerweise nicht von der Kaufvariante. Der produzierte Strom kann teilweise im Haushalt genutzt und der Überschuss ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Einspeisevergütung erhält in der Regel die Mieterin oder der Mieter der Anlage – außer es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
Übernimmt der Anbieter alle Risiken und Pflichten?
Ein zentrales Argument für die Miete einer PV-Anlage ist die Reduzierung des persönlichen Risikos und Betriebsaufwands. Je nach Anbieter können sich die Leistungen, die übernommen werden, unterscheiden. Prüfen Sie daher genau, was inbegriffen ist und was nicht.
Als Betreiber:in der Anlage müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. Die meisten Anbieter übernehmen diesen Schritt, wie auch die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Auch beim Kauf einer Anlage übernimmt im Regelfall der Installationsbetrieb die Anmeldungen - achten Sie darauf, dass dieser Punkt im Angebot enthalten ist.
Ein Punkt, der in Einzelfällen komplizierter werden könnte, ist das Thema Steuern. Bei der Steuererklärung können Anbieter Sie nicht um möglichen zusätzlichen Aufwand durch die PV-Anlage entlasten. Wie beim Kauf einer Anlage empfiehlt es sich, sich bereits im Vorfeld mit der steuerlichen Behandlung zu beschäftigen.
Für die meisten privaten PV-Betreiber:innen wurde das Thema Steuern allerdings ohnehin stark vereinfacht: Anlagen unter 30 Kilowatt Peak (kWp) sind für die Einkommenssteuer nicht mehr relevant. Zusätzlich beträgt der Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuer) bei gekauften PV-Anlagen seit dem 1. Januar 2023 null Prozent. Auch viele Mietanbieter haben ihre Verträge so umgestellt, dass – bis auf einen Anteil für Serviceleistungen – der Nullsteuersatz ebenfalls für die Miete gilt. In diesem Punkt lohnt es sich daher, die Vertragsgestaltung genau zu prüfen.
Je nach Vertrag kann es zudem sein, dass Sie Kosten für bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten, zumindest zum Teil, selbst übernehmen müssen. Auch eine Versicherung der Anlage ist nicht immer Bestandteil eines Mietvertrages.
Um später nicht böse überrascht zu werden, ist es unbedingt notwendig, im Vertrag genau nachzulesen, welche Serviceleistungen der Anbieter übernimmt. Es kann durchaus sein, dass in einigen Punkten trotzdem zusätzlicher Aufwand oder zusätzliche Kosten für Sie persönlich entstehen können. Die genaue Prüfung des Vertrages lohnt sich insbesondere in Anbetracht der sehr langen Laufzeit. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich auch von einer unabhängigen Stelle – wie der Energieberatung der Verbraucherzentrale – beraten lassen.
Lohnt sich eine Mietanlage für mich?
Ob sich eine PV-Anlage zur Miete für Sie lohnt, hängt von verschieden Faktoren ab. Zentral ist, wie auch bei einer gekauften Anlage, welche persönlichen Ziele Sie damit verfolgen. Wollen Sie aktiv zum Klimaschutz beitragen und sich unabhängiger von Ihrem Stromversorger machen, ist eine PV-Anlage in jedem Fall eine empfehlenswerte Anschaffung.
Komplizierter wird es bei der Frage, ob und wie sehr sich der Abschluss eines PV-Mietvertrages auch finanziell lohnt. Bei Mietangeboten, die in der Regel durch Finanzierungs- und Servicekosten über die Mietdauer teurer sind als gekaufte Anlagen, kommt es häufig vor, dass die versprochene Kostenersparnis erst gegen Ende oder sogar nach Ende des Mietvertrages eintritt. Das heißt: Oft wäre es für die Dauer der PV-Miete günstiger oder ähnlich teuer weiter Strom vollständig aus dem öffentlichen Netz zu beziehen. Das sollten Sie sich bewusst machen und Ersparnisrechnungen der Anbieter genau prüfen.
Nicht selten führen Anbieter im Rahmen eines Angebots eine Beispielrechnung durch, deren Ergebnis eine hohe Wirtschaftlichkeit suggeriert. Aber Vorsicht: Hier wird häufig Schönrechnerei betrieben und der genaue Blick auf die getroffenen Annahmen lohnt sich. Durch Sonderrabatte und den Einbezug der zusätzlichen Kostenvorteile, die der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder eine E-Auto bieten, wirken viele Angebote auf den ersten Blick attraktiver, als sie es in vielen Fällen sind.
Deswegen finden Sie im Folgenden einige Kennwerte, die Sie bei einer Wirtschaftlichkeitsrechnung überprüfen sollten. Auch bei gekauften Anlagen lohnt sich die Überprüfung von geschätzter Eigenverbrauchsquote und Strompreissteigerung.
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