Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Freisbach
Die Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Freisbach wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (Kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG).
Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Ortsgemeinderat waren zwei Monate vor der Wahl 7 Frauen (F) und 9 Männer (M) vertreten.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den von der Wählergruppe Kauffmann (Kennwort: KAUFFMANN) eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsgemeinderat mit folgenden Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen:
1. | Kauffmann, Klaus (M), geb. 1970, Gärtnermeister, deutsch, 67361 Freisbach |
2. | Siedorf, Wiebke (F), geb. 1994, Wissenschaftliche Mitarbeiterin (M.A.), deutsch, 67361 Freisbach |
3. | Matz, Andrea (F), geb. 1970, kfm. Angestellte, deutsch, 67361 Freisbach |
4. | Graf, Nadine (F), geb. 1982, kfm. Betriebsleiterin, deutsch, 67361 Freisbach |
5. | Löber, Rainer (M), geb. 1966, IT-Service-Manager, deutsch, 67361 Freisbach |
6. | Siedorf, Ralf (M), geb. 1958, Beamter, deutsch, 67361 Freisbach |
7. | Postel, Mark (M), geb. 1972, Dipl.-Ing. Umweltschutz, deutsch, 67361 Freisbach |
8. | Löber, Anja (F), geb. 1967, Masseurin und med. Bademeisterin, deutsch, 67361 Freisbach |
9. | Schlichting, Alexander (M), geb. 1972, Syndikusrechtsanwalt, deutsch, 67361 Freisbach |
10. | Ricklefs, Tina (F), geb. 1975, kfm. Angestellte, deutsch, 67361 Freisbach |
11. | Meiser, Carsten (M), geb. 1988, Wirtschaftsinformatiker, deutsch, 67361 Freisbach |
12. | Gabriel, Rebekka (F), geb. 1982, Büroangestellte, deutsch, 67361 Freisbach |
13. | Brückner, Michael (M), geb. 1980, Unternehmer, deutsch, 67361 Freisbach |
14. | Wittmer, Nicole (F), geb. 1972, Sozialversicherungsfachangestellte, deutsch, 67361 Freisbach |
15. | Dogan, Ilknur (F), geb. 1982, Chemikantin, deutsch, 67361 Freisbach |
16. | Dr. Fraß, Andrea (F), geb. 1970, Diplom-Physikerin, deutsch, 67361 Freisbach |
17. | Lischer, Hubert (M), geb. 1968, Zimmerer, deutsch, 67361 Freisbach |
18. | Kelly, Angela (F), geb. 1967, kfm. Angestellte, deutsch, 67361 Freisbach |
19. | Kollmar, Pascal (M), geb. 1990, Gebietsleiter Bereich Lüftungstechnik, deutsch, 67361 Freisbach |
20. | Ackermann, Andreas (M), geb. 1985, Industriemeister Metall, deutsch, 67361 Freisbach |
Aufgrund dieses Wahlvorschlags wird ein amtlicher weißer Stimmzettel hergestellt, auf dem höchstens die anderthalbfache Zahl von Bewerberinnen oder Bewerbern (=24) aufgeführt ist, wie Ortsgemeinderatsbeiratsmitglieder zu wählen sind. Der Stimmzettel enthält zusätzlich Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Ortsgemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 KWG).
3. Die Wählerinnen und Wähler können den Wahlvorschlag durch eindeutige Kennzeichnung des Stimmzettels (Listenstimme) unverändert annehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 2 KWG). In diesem Fall wird so vielen auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern von oben nach unten eine Stimme zugeteilt, wie Ortsgemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
4. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel andere wählbare Personen eintragen und auch Bewerberinnen und Bewerber streichen (§ 33 Abs. 2 Satz 3 KWG).
5. Die Wählerinnen und Wähler können einzelne Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern geben und zusätzlich den Wahlvorschlag kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags gilt als Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In diesem Fall wird jeder Bewerberin und jedem Bewerber des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der vom Wähler bereits gekennzeichneten, gestrichenen oder eingetragenen Personen eine Stimme zugeteilt (§ 38 Abs. 3 KWG).
6. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 KWG).
Die Wählerinnen und Wähler können nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG). Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erhält. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen weißen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Bei der Mehrheitswahl ohne Wahlvorschlag erhält die Wählerin oder der Wähler den amtlichen Stimmzettel nur dann, wenn sie oder er es wünscht. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlkabine und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Freisbach, den 26.04.2024
Ortsbürgermeister Jochen Ricklefs
zugleich Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat