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Hinweise zur Verwendung von Stimmzettelschablone für Blinde und Sehbehinderte


Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld weist im Zusammenhang mit der Wahl zum Wahl zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz einschließlich der Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister/innen sowie der Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Germersheim am 9. Juni 2024 sowie etwaiger Stichwahlen am 23. Juni 2024 daraufhin, dass blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben können.

Die Stimmzettelschablonen für die Europawahl werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) an die DBSV-Mitglieder ausgegeben. Für die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister/innen sowie der Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Germersheim stehen keine Stimmzettelschablonen zur Verfügung. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich bei der Stimmabgabe oder auch bei der Briefwahl der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen.

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – beim Landesblinden und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Beuren, Tel.: 02637/9441375, E-Mail: info@lbsv-rlp.de anfordern.

 

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