cubes with the word "news" on a newspaper

NEuigkeiten

Aktuelle Nachrichten im Überblick 

Europa- und KOMMUNALWAHLEN 2024

Hinweise zur Beantragung, Ausgabe, Zustellung bzw. Überbringung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen


Hinweise zur Beantragung, Ausgabe, Zustellung bzw. Überbringung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeister/innen statt. Im Landkreis Germersheim wird gleichzeitig die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Germersheim durchgeführt.

Den Wahlberechtigten werden bis spätestens 19. Mai 2024 die Wahlbenachrichtigungen postalisch zugestellt. Die Zustellung erfolgt landesweit im Auftrag der Kommunalen Daten-zentrale Mainz.

Nach § 18 Absatz 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) und § 26 Absatz 1 der Europawahlordnung (EuWO) muss der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen von dem Wahlberechtigten persönlich unterschrieben werden; wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht allein, genügt nach einer Mitteilung des Landeswahlleiters den wahlrechtlichen Bestimmungen nicht, da das Stimmrecht ein höchstpersönliches, subjektives-öffentliches Recht eines jeden Staatsbürgers ist, das insoweit weder verzicht- noch auf einen anderen übertragbar ist. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Gemäß § 19 Absatz 5 Satz 3 KWO und § 27 Absatz 4 und 5 EuWO dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Stimmberechtigten persönlich auch nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangsnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld vor der Empfangsnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll-mächtigte Person auszuweisen.

Briefwahlunterlagen können auch online über das landesweite Online-Wahlportal „OLIWA“ beantragt werden.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden bis eine Woche vor dem Wahltag auf dem Postwege zugesandt. In der letzten Woche vor der Wahl erfolgt die Zustellung (innerhalb der Verbandsgemeinde Lingenfeld) durch Gemeindebedienstete, damit ein rechtzeitiger Zugang der Unterlagen bei den Wahlberechtigten gewährleistet ist.

Wahlbriefunterlagen können entweder rechtzeitig unfrankiert bei der Deutschen Post AG (bei Beauftragung eines anderen Postunternehmens ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe vom Wahlberechtigten selbst zu entrichten!) aufgegeben oder der ausstellenden und auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde (Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1.1 – Wahlamt, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld), bis zum Wahltag 18.00 Uhr überbracht oder am Wahltag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag vermerkten zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Der jeweils zuständige Wahlvorstand ihrer Ortsgemeinde ist in der oberen linken Ecke des Wahlbriefumschlages vermerkt.

Für die einzelnen Wahlvorstände bzw. Wahllokale gelten dabei folgende Kurzbezeichnungen:

1. Die Ortsgemeinde Freisbach bildet einen Stimmbezirk.

  • Wahlraum: 67361 Freisbach, Sport- und Kulturhalle, Jahnstraße 19.

Kurzbezeichnung: FR 101

2. Die Ortsgemeinde Lingenfeld ist in vier Stimmbezirke eingeteilt.

  • Wahlraum für Stimmbezirk 1: 67360 Lingenfeld, Goldberghalle (Vereinsräume 1 und 2), Pommernstraße 1.

Kurzbezeichnung: LIN 101

  • Wahlraum für Stimmbezirk 2: 67360 Lingenfeld, Sängerheim (MGV), Wörthweg 3.

Kurzbezeichnung: LIN 102

  • Wahlraum für Stimmbezirk 3: 67360 Lingenfeld, Goldberghalle (Foyer), Pommernstraße 1.

Kurzbezeichnung: LIN 103

  • Wahlraum für Stimmbezirk 4: 67360 Lingenfeld, Kommunale Kindertagesstätte „Raupe  Nimmersatt“, Am Hirschgraben 4.

Kurzbezeichnung: LIN 104

3. Die Ortsgemeinde Lustadt ist in zwei Stimmbezirke eingeteilt.

  • Wahlraum für Stimmbezirk 1: 67363 Lustadt, Grundschule (Schulturnhalle; hinterer Gebäudeteil), Schulstraße 7.

Kurzbezeichnung: LU 101

  •     Wahlraum für Stimmbezirk 2: 67363 Lustadt, Grundschule (Schulturnhalle; vorderer Gebäudeteil), Schulstraße 7.

Kurzbezeichnung: LU 102

4. Die Ortsgemeinde Schwegenheim ist in zwei Stimmbezirke eingeteilt.

  • Wahlraum für Stimmbezirk 1: 67365 Schwegenheim, Bürgerhaus, Am Bahndamm 12.

Kurzbezeichnung: SCH 101

  • Wahlraum für Stimmbezirk 2: 67365 Schwegenheim, Bürgerhaus, Am Bahndamm 12.

Kurzbezeichnung: SCH 102

5. Die Ortsgemeinde Weingarten (Pfalz) bildet einen Stimmbezirk.

  •  Wahlraum: 67366 Weingarten (Pfalz), Grundschule (Schulturnhalle), Schulstraße 5.

Kurzbezeichnung: WEI 101

6. Die Ortsgemeinde Westheim (Pfalz) bildet einen Stimmbezirk.

  • Wahlraum: 67368 Westheim (Pfalz), Bürgerhaus, Martin-Luther-Weg 1a.

Kurzbezeichnung: WES 101

Weitere Informationen rund um die Beantragung von Briefwahlen finden Sie auch online unter www.vg-lingenfeld.de (Rubrik „Wahlen – Briefwahl - FAQ“).

Wir bitten die Bevölkerung um entsprechende Beachtung.

Keine Abteilungen gefunden.