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Kommunalwahl und Europawahl 2024: Beantragung Wahlschein und Briefwahlunterlagen


 Wie kann ich meine Briefwahlunterlagen/Wahlschein beantragen? 

Hinweis: Nutzen Sie bei der Beantragung per Post bitte den Amtlichen Vordruck, den Sie per Post erhalten haben oder unseren  Blanko-Vordruck zur Beantragung von Briefwahlunterlagen Wahlschein.


Gemäß § 19 Absatz 5 der Kommunalwahlordnung (KWO) und § 27 Absatz 4 und 5 der Europawahlordnung (EuWO) dürfen Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen nur persönlich unterschrieben werden; wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Dies gilt auch bei der Beantragung per E-Mail über unsere E-Mailadresse briefwahl@vg-lingenfeld.de. Die Vollmacht kann hierbei eingescannt als Dateianhang der E-Mail beigefügt werden.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der elektronische Antrag per E-Mail auch folgende vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten:

       • die/der Vorname/n
       • der Familienname
       • das Geburtsdatum
       • die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)

Bei einer Beantragung per E-Mail entfällt lediglich das Erfordernis der eigenhändigen Unter-schrift. Um diesen wahlrechtlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen, empfehlen wir die persönliche Beantragung per E-Mail ausschließlich über das landesweite Online-Wahlportal „OLIWA“ auf unserer Homepage unter www.vg-lingenfeld.de. Dort finden Sie auch alles rund um das Thema „Briefwahl“.


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