Entsprechend des §§ 5 und 20 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) vom 08.07.1957, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.06.2020, GVBI. 2012, S. 209, in Verbindung mit den Bestimmungen der Landesverordnung zur Durchführung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVGDVO) vom 07.12.1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2017, GVBI. 2017, S. 237 und §§ 1, 12, 13 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017, GVBI. 2017, S. 21, folgende Zweckvereinbarung über den Aufbau, den Betrieb und die Beteiligung an den Kosten einer gemeinsamen Vollstreckungsstelle und die von ihr bestellten gemeinsamen Vollstreckungskräften.
Nr. 1 Beschlüsse der Gremien, Aufnahme in die o. a. Zweckvereinbarung
Die Verbandsgemeinde Lingenfeld hat an der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.10.2023 dem Beitritt zur Aufnahme in die Zweckvereinbarung zugestimmt. Ebenfalls hat der Kreistag des Landkreises Germersheim - auch stellvertretend für die übrigen an der Zweckvereinbarung beteiligten Gebietskörperschaften - am 18.12.2023 dem Beitritt zugestimmt.
Der Beitritt soll zum 01.01.2024 wirksam werden.
Nr. 2 Zweckvereinbarung
Mit Beitritt der Verbandsgemeinde Lingenfeld erfolgen durch die gemeinsame Vollstreckungsstelle auch Beitreibungen für die Verbandsgemeinde Lingenfeld. Es gilt dann die Zweckvereinbarung über den Aufbau einer gemeinsamen Vollstreckungsstelle und die Bestellung von Vollstreckungsbeamten vom 16.04.2019 in der Fassung der Änderung aus dem Beitritt zum 20.03.2024. Die Zweckvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften, insbesondere auch die Abrechnung der Kosten der gemeinsamen Vollstreckungsstelle.
Nr. 3 Öffentliche Bekanntmachung, Wirksamkeit
Die geänderte Zweckvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Veröffentlichung in den Amtsblättern der beteiligten Gebietskörperschaften.
Für die Verbandsgemeinde Lingenfeld:
Germersheim, den 20.03.2024
Frank Leibeck
Bürgermeister
Für den Landkreis Germersheim:
Germersheim, den 20.03.2024
Dr. Fritz Brechtel
Landrat