Wahlen Europawahl und Kommunalwahlen 2024:
Wählverzeichnis und Umzug (Verlegung der Hauptwohnung)
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Hier finden sie Hinweise für Stimmberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die ihre Hauptwohnung nach dem 28.04.2024 und vor dem 20.05.2024 in eine andere Gemeinde verlegt haben.
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