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Energieausweise verlieren nach 10 Jahren Gültigkeit


Energieausweise verlieren nach 10 Jahren Gültigkeit.

Eigentümer, die 2014 oder davor einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet.

Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. 

Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G, wobei Klasse „A“ energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er weder den individuellen Einfluss der Bewohner noch die Preise des jeweiligen Energieträgers berücksichtigt.

Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn sie den Interessenten keinen vorlegen.

Die Verbraucherzentrale bietet rund um das Thema Hilfestellung.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an. Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Die Energieausweise selbst werden im Rahmen unserer Energieberatung nicht ausgestellt.

 Sprechstunde:

Der Energieberater hat in Germersheim am Freitag, den 06.09.24 von 8.30 bis 13 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1 (EG, Raum 0.14). Anmeldung unter 06131/28480.

In Kandel findet die nächste Sprechstunde am Mittwoch, den 11.09.24 von 16 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8, statt. Anmeldung unter 0 72 75 / 960 210.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos.

Energietelefon der Verbraucherzentrale

kostenfrei

+49 800 60-75600

Montag Von 09:00 bis 13:00 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag Von 10:00 bis 13:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag Von 10:00 bis 13:00 Uhr Von 14:00 bis 17:00 Uhr

Über die Verbraucherzentrale RLP: Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 700 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 140.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 85 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Pressemitteilung-Energietipp der Verbraucherzentrale RLP

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