„Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Germersheim werden spürbar vom Verkauf des Müllheizkraftwerks (MHKW) Pirmasens profitieren. Durch die Einnahmen und ein vorausschauendes Wirtschaften unserer Abfallwirtschaft können wir für das kommende Jahr die Grundgebühr für die Biotonnen senken und gleichzeitig sowohl die Anzahl der Freileerungen erhöhen als auch den wöchentlichen Leerrhythmus um zwei Monate verlängern. Die Kreisverwaltung reagiert damit auf die veränderten Klimaverhältnisse und die damit einhergehenden längeren Gartenarbeitsperioden.“,
teilte Landrat Dr. Fritz Brechtel mit.
Wie kommt die Gebührensenkung zustande?
Zukünftig wird die Biotonne von Anfang April bis Ende November durchgängig wöchentlich geleert. Unterm Strich bedeutet das eine Senkung der Grundgebühr für die Biotonnen um ca. 18 Prozent und die Leistungsgebühr reduziert sich um ca. 30 Prozent. Am Beispiel einer 80-Liter-Tonne bedeutet dies, dass sich die Jahresgrundgebühr von bisher 33 Euro auf 27 Euro verringert und die Leistungsgebühr sinkt von 1,00 Euro auf 0,70 Euro pro Mehrentleerung.
Ab wann greift die Gebührensenkung?
Dieser positiven Änderung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 18. Dezember zugestimmt. Bereits Anfang des Jahres 2023 wurden die Gebühren für Restmüll gesenkt.
Klimaschutz und Biomüll-Abfuhr?
Die Bürgerinnen und Bürger profitieren nicht nur durch häufigere Leerungen der Biotonne und damit in finanzieller Hinsicht, sondern auch durch die besondere Berücksichtigung des Klimaschutz-Aspektes: „Wir wollen die Akzeptanz der Biotonne weiter erhöhen. Das bedeutet, dass die Anzahl der Biotonnen gesteigert und die eingesammelte Bioabfallmenge erhöht werden sollen. Dementsprechend kann durch mehr Bioabfall mehr Kompost und letztlich mehr `grünes Methangas ́ zur Energiegewinnung erzeugt werden. Und das ist in Sachen Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz ein enormer Gewinn für Mensch und Umwelt“, erläuterte der Kreischef.
Umstellung von der jährlichen Gebührenkalkulation auf drei Jahre.
Im Rahmen des aktuellen Abfallwirtschaftskonzepts wurde nun auch zum ersten Mal anstelle einer jährlichen Gebührenkalkulation eine für drei Jahre, nämlich 2024 bis 2026, erstellt. „Dies hat unter anderem den Vorteil, dass unsere Bürgerinnen und Bürger sowie die Firmen im Kreis für die nächsten drei Jahre eine Gebührenstabilität und Gebührensicherheit erhalten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.