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Aktuelle Nachrichten im Überblick 

Abfallentsorgung

Gebührenbescheide Abfallentsorgung


Im Januar verschickt die Kreisverwaltung Germersheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren an Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen. Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2023 und die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr 2024. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1. November fällig.

weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung unter Gebühren - Abfallwirtschaft Germersheim (abfallwirtschaft-germersheim.de)

Was passiert bei zu spät erfolgter Bezahlung? 

Bei zu spät erfolgter Bezahlung fallen Verwaltungsgebühren an. Damit dies nicht passiert und die Gebühr rechtzeitig gezahlt wird, kann eine Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) erteilt werden, die die Gebühren automatisch zum geforderten Termin abgebucht. Auf der Homepage der Kreisverwaltung,  www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft, kann das Formular für die Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) unter der Rubrik Online Service (bei An-/ Um-/ Abmeldung/ Tonnentausch) heruntergeladen werden. 

Dieses muss mit Unterschrift per Post an die Kreisverwaltung geschickt oder gefaxt werden. Alternativ kann es auch per E-Mail (eingescannt als PDF) an i.rickert@kreis-germersheim.de gesendet werden. Nach telefonischer Anforderung bei der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 07274/53-256 wird das Formular auch gerne zugesandt.

Hinweis: Die Kreisverwaltung bittet darum, auf den Überweisungsträgern die Eigentümernummer anzugeben. Zahlungseingänge ohne die Eigentümernummer können nicht zugewiesen und somit nicht ordnungsgemäß verbucht werden.