Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1 - Wahlamt (Zimmer 203), Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag), einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
- diesen Antrag können Sie dann per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1.1 – Wahlamt, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld senden.
- bitte beachten Sie unsere allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sowie die Brief- bzw. Postlaufzeiten.
- oder per E-Mail an wahlen@vg-lingenfeld.de
Hinweis: Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1.1 - Wahlamt (Zimmer 205), Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld erhalten Sie die Formulare auf Eintragung in das Wählerverzeichnis auch vor Ort.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany oder auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld unter der Rubrik Rathaus & Politik > Politik > Wahlen.