Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Hauskauf: Energieschleuder oder Schnäppchen?
Der Verlust von Heizenergie durch schlechte Wände, ein undichtes Dach oder ein ineffizientes Heizsystem kostet dauerhaft Geld. So kann manches „Schnäppchen“ über die Jahre gesehen in ungünstigem Licht dastehen. Hausverkäufer sind verpflichtet, spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Kaufinteressenten scheuen sich jedoch oft, dies einzufordern – manchmal aus Furcht, den Zuschlag für das Haus nicht zu bekommen.
Und auch wenn der Energieausweis vorliegt, ist die Interpretation der Daten nicht immer leicht: Verbrauchsausweise mitteln den Verbrauch der letzten drei Jahre – und der hängt u.a. von den Gewohnheiten der bisherigen Bewohner ab. Bedarfsausweise zeigen den nutzerunabhängigen Heizenergiebedarf des Hauses.
Wie lange sind Energieausweise gültig?
Energieausweise sind nach Ausstellung 10 Jahre gültig, daher kursieren Energieausweise nebeneinander, die unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe anlegen. In älteren Energieausweisen werden Werte von 150-200 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr im Ausweis noch im grünen Bereich angesiedelt - obwohl das nicht einem zukunftsfähigen energetischen Standard entspricht. Seit Mitte 2014 ausgestellte Ausweise geben dem Gebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Werte von 100 bis 200 Kilowattstunden erreichen nur Effizienzklasse D oder E.
In einem Mehrfamilienhaus gibt es nur einen Ausweis fürs gesamte Haus nicht jedoch für die einzelne Wohnung.
Für den Energieverbrauch einer Wohnung spielt aber auch deren Lage eine wichtige Rolle, vor allem in schlechter gedämmten Häusern. Dach – und Erdgeschosswohnungen in Hausrandlage verbrauchen dann in der Regel 50 Prozent mehr Heizwärme als Wohnungen in der Hausmitte. Der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale hilft nach Terminvereinbarung bei der Interpretation von Energieausweisen und bietet Hauskäufern eine persönliche Erstberatung zur Einschätzung des Modernisierungsbedarfs.
Der Energieberater hat in Germersheim am Freitag, den 05.04.24 von 8.30 bis 13 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1 (EG, Raum 0.14). Anmeldung unter 06131/28480.
In Kandel findet die nächste Sprechstunde am Mittwoch, den 13.03.24 von 16 – 18.15 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8, statt. Anmeldung unter 0 72 75 / 960 210.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
Energietelefon der Verbraucherzentrale
Quelle: Verbraucherzentrale rlp