Der Klimawandel und seine Folgen können nur weltweit gemeinsam bekämpft werden.
Das hat die Welt schon lange erkannt. Deshalb gab es viele Treffen, z.B. zum Artenschutz (Washington 1973), Klima (Rio 1992) und Treibhausgasen (Kyoto 1997). Dabei wurden gemeinsame Vereinbarungen getroffen. Das Kyoto-Protokoll ist der erste Vertrag (völkerrechtliche Vertrag) mit festen Zielen zur Reduzierung von Emissionen. Das Problem ist, dass internationale Verträge oft nicht verbindlich sind. Sie müssen in nationale Gesetze umgesetzt werden, um wirksam zu sein. In Europa bedeutet das EU-Verordnungen oder nationale Gesetze in den einzelnen Ländern.
Pariser Abkommen immer noch anerkannter Standard für Klimaziele.
Wichtig ist das Pariser Abkommen von 2015, das auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene gilt. Auch wenn die weltweite Temperatur bereits um mehr als 1,5°C gestiegen ist im Vergleich zum alten Klimamittel von 1960 bis 1991, bleibt dieses Abkommen der wichtigste und anerkannteste Standard weltweit. Es soll die Erderwärmung auf unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau halten oder, wenn diese Grenze überschritten wird, wieder senken.
Klimaneutralität bis 2050 in der EU.
Die EU hat das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. Bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 55% reduziert werden. Außerdem sollen erneuerbare Energien bis 2030 mindestens 42,5%, besser noch 45%, des gesamten Strombedarfs decken. Rheinland-Pfalz will sogar bis 2030 den gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken.
Wie plant das Land Rheinland-Pfalz? Im Landesentwicklungsplan (LEP-IV-RLP) setzt sich die Landesregierung das Ziel, „bis zum Jahr 2030 den rheinland-pfälzischen Bruttostrombedarf bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken“.
Wie wird die Wärmeplanung in den Kommunen umgesetzt?
Die Wärmeversorgung ist ein eigenes Thema. Viele alte Gebäude (Bestandswohnungen) müssen saniert werden, und etwa 90 Prozent der Wärme kommt noch aus fossilen Energiequellen. Damit Bürger und Bürgerinnen planen können, müssen die Kommunen bis 2028 eine Wärmeplanung umsetzen (Wärmeplanungsgesetz). Dabei sollen sie Gebiete für Wärmenetze identifizieren und ausbauen. Bis Ende 2044 müssen alle Wärmenetze klimaneutral sein.
Die Verkehrswende als maßgebender Faktor, den Bürger und Bürgerinnen mit beeinflussen können.
Die Verkehrswende hin zu einem kombinierten Verkehrs- bzw. Umweltverbund (Multimodialität), die auf fossile Energiequellen komplett verzichtet, ist eine der komplexeren Herausforderungen. Von zentraler Bedeutung ist dabei der Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern, politische Partizipation und Engagement.
Der 1. Januar 2045 ist also der Stichtag bis zu dem ganz Deutschland treibhausgasneutral sein soll.
Hier sind einige Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung der Verkehrswende beitragen können:
Öffentliche Verkehrsmittel nutzen
Fahrrad fahren
Engagement in der Kommunalpolitik
Sensibilisierung
Quellen:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik
https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/klimaschutzgesetz-2197410
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