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NEuigkeiten

Aktuelle Nachrichten im Überblick 

Brennholz 

Brennholz - Anfrage 2024


Wie können Sie eine Brennholz-Anfrage stellen? 

Bitte nutzen Sie diesen zeitgemäßen Anfrageweg über Internet – es ist ganz einfach und bequem. Kunden ohne Internet-Zugang können auch eventuell über Angehörige/Freunde die Anfrage mit ihren Angaben per Smartphone aufgeben lassen. 

Hinweis: Alle Formulare / Preise aus den Vorjahren sind nicht mehr gültig! 

Forstrevier Lustadt

Brennholzvergabe für Bürger/innen aus Germersheim, Lustadt, Lingenfeld, Weingarten (Pfalz), Westheim (Pfalz)

Reviernummer: 1
Forstamt: Pfälzer Rheinauen
Forstamtsnummer: 33


Ansprechpartner: Florian Korff

Online Brennholz-Anfrage

Forstrevier Modenbach

Brennholzvergabe nur für Bürger/innen der Gemeinden: Dudenhofen, Freisbach, Hanhofen, Harthausen, Schwegenheim und Weingarten (Lohwald)

Reviernummer: 4
Forstamt: Pfälzer Rheinauen
Forstamtsnummer: 33


Ansprechpartner:
Jürgen Render

ONline Brennholz-anfrage

Hinweis zur Beachtung: Es gibt von den kommunalen Forstbetrieben nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre noch trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Gewerbliche Anfragen können aufgrund der begrenzten Mengen nicht angenommen werden.

Informationen 

  • Ausschließlich Online-Brennholzfanfrage

    Brennholzanfragen sind generell forstamts- und landesweit nur noch online über die Homepage des zuständigen Forstamtes möglich! Sie erhalten zu Ihrer Online-Anfrage auch gleich eine automatisierte Eingangsbestätigung. Alle Infos zu dem aktuellen Verfahren finden Sie dort ebenfalls. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch - auch als alter Stammkunde!

    Es können leider keinerlei telefonische Brennholzanfragen oder individuelle Brennholzanfragen über Email mehr gestellt und beantwortet werden – Mit der Bitte um Verständnis aufgrund der gegenwärtigen Nachfragesituation.

  • Basis-Sortiment

    Das Basis-Sortiment in der Anfrage ist Polterholz! Die Nutzung von Schlagabraum ist grundsätzlich aus waldökologischen Gründen nicht mehr vorgesehen. Dieser steht nur noch in ganz wenigen begründeten Ausnahmefällen zur Verfügung, bei Interesse evtl. in den Bemerkungen angeben. Die Zuteilung erfolgt ggfls. jedoch ohne Rückfrage als Polterholz! 

    Künftig kann Polterholz hier wie auch landesweit nur noch mit dem Abrechnungsmaß Festmeter angefragt und abgerechnet werden.1 Festmeter (Fm) entspricht 1,4 Ster

  • Preise

    • Nadelholz-Polter: 50 €/Fm (= 35€/Ster) 
    • Laubholz-Polter: 73 €/Fm (=51,-€/Ster)
  • Abgabemenge

    Brennholz wird aufgrund der hohen Nachfrage und der durch den natürlichen Zuwachs begrenzten Holz-Menge nur an Ortsansässige der jeweiligen Ortsgemeinden verkauft. Es wird versucht dem jeweiligen Holzarten- und Mengenwunsch zu entsprechen, es besteht jedoch keine Garantie auf Zuteilung. Wir bemühen uns um eine möglichst gerechte Verteilung der begrenzten Mengen.

    Die Menge ist pro Haushalt auf maximal 10 Ster begrenzt.

    Hinweis: Künftig kann Polterholz hier wie auch landesweit nur noch mit dem Abrechnungsmaß Festmeter angefragt und abgerechnet werden.1 Festmeter (Fm) entspricht 1,4 Ster

  • Regelungen Brennholzaufarbeitung

    Der Erwerb von Brennholz ist nur gegen Nachweis eines gültigen Motorsägenscheins möglich!

    • komplette Schutzkleidung für Motorsägenführer (Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel)
    • Es dürfen  nur markierte Rückegassen befahren werden, nicht die Flächen im Bestand! Bodenschutz!
    • keine Alleinarbeit mit der Motorsäge!

    Die detaillierten Regelungen sind dem Anfrageformular zu entnehmen, sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen. Bei der Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen wird der Kunde künftig vom Erwerb von Schlagabraum in der Fläche gesperrt, dann ist nur noch der Erwerb von Polterholz am Wegrand möglich!



Mit Brennholz heizen: Was gibt es zu beachten? 

Spanplatten, behandeltes oder auch nasses Holz und Abfälle sind im Kamin nicht erlaubt.  Sie sind nicht nur umweltschädlich als Brennstoffe, sondern können auch den Schornstein verstopfen. Stattdessen kommt in vielen Öfen das klassische Kaminholz zum Einsatz. Die gebräuchlichsten Brennholzarten sind in Deutschland die Laubhölzer Birke, Buche und Eiche , sowie auch die Nadelhölzer Fichte, Kiefer und Tanne. Sie sollten unbedingt beachten, dass das Brennholz trocken gelagert werden muss. Steigt die Feuchtigkeit im Holz über 25 % darf das Holz laut Bundes - Immissionsschutzgesetz nicht verbrannt werden.

(Quelle: Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.)