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Aktuelle Nachrichten im Überblick 

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Europawahl und Kommunalwahlen 2024: 
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen


Die Wahlbenachrichtigungen sind – nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlrechts - den Wahlberechtigten bis spätestens am 19.05.2024 zuzustellen. 

Nach dem vorläufigen Produktionsplan der KDZ erfolgt die Auslieferung an die Deutsche Post AG am 03.05.2024 und die Zustellung an die Wahlberechtigten im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld ab dem 08.05.2024 (die Zustellung kann in den einzelnen Ortsgemeinden daher auch zeitversetzt erfolgen).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zustellung der Wahlbenachrichtigung nur an die Adresse der Hauptwohnung im Sinne des Melderechts (Rechtsgrundlage BMG) erfolgt.

  • Die Wahlbenachrichtigungen werden im Format DIN A 4 als Standardbrief versandt. 
  • Der Wahlbenachrichtigung liegt ein vorbereiteter Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. Briefwahlunterlagen bei. 

Im Zusammenhang mit der Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen verweisen wir auch auf die ausführlichen Erläuterungen auf unserer Homepage unter www-vg-lingenfeld.de/rathaus-politik/politik/wahlen/ Dort finden Sie alles rund um das Thema „Briefwahl“

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie unser Wahlamt.

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