Grundsteuer Grundsteuerreform 2025:
Änderungen der Grundstücksverhältnisse müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt. Sind Veränderungen (nach dem 01.01.2022) der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten oder werden eintreten, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer dies bis 31.12.2024 gegenüber dem …
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