Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat Freisbach
I.
Die Wahl zum Ortsgemeinderat Freisbach wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung (Kumulieren) durchgeführt (§ 22 des Kommunalwahlgesetzes - KWG). Männer und Frauen sind gleichberechtigt (Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes). Im Ortsgemeinderat Freisbach waren zwei Monate vor der Wahl 5 Frauen (F) und 11 Männer (M) vertreten.
II.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 den von der Wählergruppe Kauffmann (Kennwort: KAUFFMANN) eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsgemeinderat mit folgenden Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen:
Lfd. Nummer | Familienname Vorname
| Geschlecht: W = weiblich; M = männlich Geburtsjahr Staatsangehörigkeit | Beruf oder Stand Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer) |
1 | Kauffmann Klaus | M 1970 deutsch | Gärtnermeister 67361 Freisbach Gartenstraße 9 |
2 | Siedorf Wiebke
| W 1994 deutsch | M.A. Public Administration 67361 Freisbach Hauptstraße 66 |
3 | Siedorf Ralf
| M 1958 deutsch | Beamter im Ruhestand 67361 Freisbach Hauptstraße 66 |
4 | Graf Nadine
| W 1982 deutsch | kaufmännische Betriebsleiterin 67361 Freisbach Auländer |
5 | Ricklefs Jochen
| M 1974 deutsch | Diplom-Betriebswirt (BA) 67361 Freisbach Hintergasse 6 |
6 | Weidmann Gerd
| M 1966 deutsch | Chemietechniker 67361 Freisbach Hauptstraße 8 |
7 | Kessel Alex
| M 1970 deutsch | Grafiker 67361 Freisbach Hauptstraße 67 |
8 | Matz Andrea
| W 1970 deutsch | Kauffrau 67361 Freisbach Im Wasen 10 |
9 | Karn Holger
| M 1976 deutsch | Diplom-Ingenieur (BA) Holztechnik 67361 Freisbach Tränkgasse 4 |
10 | Postel Mark
| M 1972 deutsch | Umweltschutzingenieur 67361 Freisbach Hintergasse 11 |
11 | Dogan Ilknur
| W 1982 deutsch | Chemikantin 67361 Freisbach Hauptstraße 1 a |
12 | Schlichting Alexander
| M 1972 deutsch | Jurist 67361 Freisbach Im Buschwald 10 |
13 | Raach Frank
| M 1976 deutsch | Kommunikationselektroniker 67361 Freisbach Am Brühlgraben 21 |
14 | Löber Rainer
| M 1966 deutsch | IT-Service-Manager 67361 Freisbach Hauptstraße 64 |
15 | Meiser Carsten
| M 1988 deutsch | Wirtschaftsinformatiker 67361 Freisbach Hauptstraße 65 |
16 | Brückner Michael
| M 1980 deutsch | Unternehmer 67361 Freisbach Weingartener Straße 9 a |
17 | Kelly Angela
| W 1967 deutsch | kaufmännische Angestellte 67361 Freisbach Im Buschwald 5 |
18 | Kollmar Pascal
| M 1990 deutsch | Gebietsleiter Bereich Lüftungstechnik 67361 Freisbach Hauptstraße 64 |
19 | Gabriel Rebekka
| W 1982 deutsch | Büroangestellte bei einem IT-Dienstleister 67361 Freisbach Am Brühlgraben 3 |
20 | Löber Anja
| W 1967 deutsch | Masseurin und medizinische Bademeisterin 67361 Freisbach Hauptstraße 64 |
21 | Wittmer Nicole
| W 1972 deutsch | Sozialversicherungsfachangestellte 67361 Freisbach Weingartener Straße 9 a |
22 | Ackermann Andreas
| M 1985 deutsch | Industriemeister Metall 67361 Freisbach Am Brühlgraben 10 |
Aufgrund des Wahlvorschlags wird ein amtlicher weißer Stimmzettel hergestellt, auf dem höchstens die anderthalbfache Zahl von Bewerberinnen oder Bewerbern (= 24) aufgeführt ist, wie Ortsgemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Der Stimmzettel enthält zusätzlich Raum zur Eintragung anderer wählbarer Personen.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
1. Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Ortsgemeinderatsmitglieder zu wählen sind (§ 33 Abs. 1 KWG).
2. Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen (§ 33 Abs. 2 Satz 1 KWG).
3. Die Wählerinnen und Wähler können den Wahlvorschlag durch eindeutige Kennzeichnung des Stimmzettels (Listenstimme) unverändert annehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 2 KWG). In diesem Fall wird so vielen auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern von oben nach unten eine Stimme zugeteilt, wie Ortsgemeinderatsmitglieder zu wählen sind.
4. Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel andere wählbare Personen eintragen und auch Bewerberinnen und Bewerber streichen (§ 33 Abs. 2 Satz 3 KWG).
5. Die Wählerinnen und Wähler können einzelne Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern geben und zusätzlich den Wahlvorschlag kennzeichnen. Die Kennzeichnung des Wahlvorschlags gilt als Vergabe der nicht ausgeschöpften Stimmen. In diesem Fall wird jeder Bewerberin und jedem Bewerber des Wahlvorschlags von oben nach unten mit Ausnahme der vom Wähler bereits gekennzeichneten, gestrichenen oder eingetragenen Personen eine Stimme zugeteilt (§ 38 Abs. 3 KWG).
6. Eintragungen sind in lesbarer Schrift unter Angabe von Name und, soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weiterer eindeutig zuordnender personenbezogener Daten, wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter, der wählbaren Person vorzunehmen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 KWG).
III.
Die Wählerinnen und Wähler können am Wahltag nur einmal und nur persönlich ihr Stimmrecht im Wahlraum ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, können sich einer Hilfsperson bedienen (§ 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 4 KWG); die Möglichkeit der Briefwahl bleibt unberührt. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sich durch die Hilfeleistung erlangt hat.
Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin oder der Wähler einen weißen Stimmzettel für die Mehrheitswahl. Sodann begibt sie oder er sich in die Wahlzelle und wählt. Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine ihren Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet (§ 32 Abs. 2 und § 33 Abs. 4 KWG).
Freisbach, den 11. Oktober 2023
Frank Leibeck
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Vertretungsbeauftragter für den Ortsbürgermeister und zugleich Wahlleiter