Wahlbekanntmachung
I.
Am Sonntag, dem 26. November 2023, finden in der Ortsgemeinde Freisbach die Wahl zum Ortsgemeinderat und zugleich die Wahl der ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters statt. Die Wahlen dauern von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
II.
Die Ortsgemeinde Freisbach bildet einen Wahlbezirk (Wahlbezirk 101). Der Wahlraum für den Wahlbezirk 101 befindet sich in 67361 Freisbach, Sport- und Kulturhalle, Jahnstraße 19. Zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für körperlich beeinträchtigte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist der Wahlraum barrierefrei eingerichtet. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 5. November 2023 zugestellt wurde, sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitgebracht werden. Bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union soll ein gültiger Pass oder Passersatz bereitgehalten werden. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
III.
In der Ortsgemeinde Freisbach wird der Ortsgemeinderat nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Wählerinnen und Wähler erhalten für die Mehrheitswahl einen weißen Stimmzettel.
Die Wählerinnen und Wähler geben entsprechend den Hinweisen in der öffentlichen Bekanntmachung der zuständigen Wahlleiterin/des zuständigen Wahlleiters über die Durchführung der Mehrheitswahl ihre Stimmen ab. Die Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Lingenfeld, Nr. 41 / 2023, Ausgabe vom 13.10.2023, unter der Rubrik „Freisbach – amtliche Bekanntmachungen“.
IV.
In der Ortsgemeinde Freisbach wird auch die/der ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister gewählt. Sind zur Wahl mehrere Wahlvorschläge zugelassen, erhalten die Wählerinnen und Wähler einen blauen Stimmzettel, in dem unter Angabe des jeweiligen Kennworts die Bewerberinnen/Bewerber mit Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die Postleitzahl sowie der Wohnort aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme. Sie geben diese in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl am Sonntag, dem 10. Dezember 2023, von 8.00 bis 18.00 Uhr, statt.
V.
Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel für jede Wahl so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den/die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher dies gestattet.
VI.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
VII.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld die Briefwahlunterlagen beschaffen. Wählerinnen und Wähler, die durch Briefwahl wählen wollen, können noch bis Freitag, den 24. November 2023, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1.1 – Wahlamt, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden nicht rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erhoben haben oder über ihre Einwendungen erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses entschieden wird, oder wenn die Voraussetzungen für die Eintragung erst nach dem 10.11.2023 eingetreten sind oder noch eintreten.
Die Wählerinnen und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen. Weitere Informationen zur Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten Sie auch unter www.vg-lingenfeld.de unter der Rubrik „Wahlen“.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Wahl zum Ortsgemeinderat und/oder für die Wahl zur ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin/zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister haben, können an den Wahlen bzw. der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.
Die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden sie die Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe am Wahltag im Wahlraum abgegeben (siehe Ziffer II.), so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit für die Wahlen endet um 18.00 Uhr.
XI.
Die Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Verbandsgemeindeverwaltung
Lingenfeld, den 3. November 2023
Frank Leibeck
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Vertretungsbeauftragter für den Ortsbürgermeister und zugleich Wahlleiter