Grundsteuererklärung vermeintlich richtig abgegeben und vom Finanzamt dennoch erinnert worden?
Wer an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert wurde, sollte das im Schreiben angegebene Aktenzeichen (AZ) mit seinen eventuell bereits übermittelten Angaben vergleichen.
Hinweis: Das Aktenzeichen steht in allen Schreiben des Finanzamts oben auf der ersten Seite. Zudem finden sich wichtige Daten in den Informationsschreiben, die als Service in der Regel allen Eigentümern 2022 für jedes AZ mit Ausfüllhilfe geschickt wurden.
Die häufigsten Gründe für fehlende Erklärungen:
1. Die Erklärung wurde unter einem anderen AZ verarbeitet, als im Informationsschreiben mitgeteilt wurde. Hier können z. B. Zahlendreher der Grund sein.
Was müssen Sie tun?
Wer elektronisch übermittelt hat, kann über „Mein ELSTER“ unter „Meine Formulare“ in den übermittelten Formularen prüfen, ob und unter welchem AZ eine Übermittlung erfolgt ist. Bei Rückfragen ist dieses AZ anzugeben, damit die Finanzämter zielgerichtet recherchieren können.
2. In einigen Fällen wird ein Grundstück bisher unter mehreren AZ geführt. Deshalb wird für jedes AZ und ggf. für einzelne Grundstücksteile eine eigene Erklärung erwartet.
Was müssen Sie tun?
Im Erinnerungsschreiben ist in diesen Fällen nur das AZ angegeben, für das noch keine Erklärung vorliegt. Haben Eigentümer bisher getrennt geführte Grundstücksteile unter einem AZ zusammengefasst und in einer Erklärung übermittelt, sind die übrigen AZ unter Angabe des verwendeten AZ dem zuständigen Finanzamt formlos per Brief oder Mail mitzuteilen.
3. Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gilt neu, dass das Wohnhaus sowie der zugehörige Grund und Boden der Grundsteuer B zuzuordnen ist.
Was müssen Sie tun?
In diesen Fällen ist daher eine separate Erklärung mit eigenem AZ zu übermitteln.
4. Statt Grundsteuererklärung wurden die Fragen des Statistischen Landesamtes/ZENSUS beantwortet.
Falscher Adressat vom Finanzamt angeschrieben?
Sollte versehentlich eine Erinnerung an die Erklärungsabgabe an falsche Adressaten gesendet worden sein, weil der Grundbesitz vor dem Stichtag 1. Januar 2022 verkauft wurde, so sollte umgehend das Finanzamt informiert werden.
Sie haben Fragen?
Infohotline ihres Finanzamtes: 0261 – 20 179 279
Beantwortung von Anfragen kann sich verzögern! Die Finanzämter sind aufgrund der enormen Anzahl zu bearbeitender Erklärungen derzeit extrem ausgelastet und bitten für die Beantwortung um Anfragen um Geduld.
Quelle: Presse- und Medieninformationen Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz