Wann kommt der Gebührenbescheid zur Abfallentsorgung 2023 und wann sind du Gebühren zu bezahlen?
Ende Januar verschickt die Kreisverwaltung Germersheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren an Grundstückseigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen. Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2022 und die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr 2023. Diese sind jeweils zum 01. März, zum 01. Juli sowie zum 01. November fällig.
Keine Zahlung verpassen. Zahlen Sie rechtezeitig mittels Einzugsermächtigung.
Bei zu spät erfolgter Bezahlung fallen Verwaltungsgebühren an. Damit dies nicht passiert und die Gebühr rechtzeitig gezahlt wird, kann eine Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) erteilt werden, die die Gebühren automatisch zum geforderten Termin abgebucht. Auf der Homepage der Kreisverwaltung kann das Formular für die Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) unter der Rubrik Online Service (bei An-/ Um-/ Abmeldung/ Tonnentausch) heruntergeladen werden.
Schritt für Schritt Anleitung:
- Formular herunterladen
- Formular ausfüllen
- Unterschrift ist zwingend notwendig
- per Post/ Fax oder per E-Mail (eingescannt als PDF) an die Kreisverwaltung schicken
Hinweis: Die Kreisverwaltung bittet darum, auf den Überweisungsträgern die Eigentümernummer anzugeben. Zahlungseingänge ohne die Eigentümernummer können nicht zugewiesen und somit nicht ordnungsgemäß verbucht werden.
Nach telefonischer Anforderung bei der Kreisverwaltung wird das Formular auch gerne per Post zugesandt.
Kreisverwaltung Germersheim
Luitpoldplatz 1
Quelle: Pressemitteilung/ Medien-Informationen Landkreis Germersheim