Gesucht werden in unseren sechs Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) Frauen und Männer, die am Amtsgericht Germersheim und am Landgericht Landau in der Pfalz als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen.
Welche Aufgaben haben Schöffinnen und Schöffen?
Bei den Amtsgerichten wirken die Schöffinnen und Schöffen bei den sogenannten Schöffengerichten mit. Diese sind für den Bereich der mittleren Kriminalität mit einer Straferwartung von bis zu vier Jahren zuständig und mit einer Berufsrichterin/einem Berufsrichter und zwei Schöffinnen oder Schöffen besetzt. Die Fälle schwererer Kriminalität werden vor den großen Strafkammern der Landgerichte verhandelt. Diese sind mit zwei bzw. drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und zwei Schöffinnen oder Schöffen besetzt. Die Schöffinnen und Schöffen nehmen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren vor den Amtsgerichten und dem Landgericht verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Dazu werden sie von ihrem Arbeitgeber freigestellt.
Die Schöffinnen und Schöffen entscheiden mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter darüber, ob die Angeklagten der Straftaten schuldig sind, die ihnen vorgeworfen werden und wie in diesem Fall zu bestrafen ist.
Welche Kompetenzen sollte man für das Amt der Schöffin / des Schöffen mitbringen?
Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich, dafür verlangt es ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Vorurteilsfreiheit auch in Extremsituationen, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Intuition, logisches Denkvermögen, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt Kompromissbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit und Dialogfähigkeit. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Voraussetzungen- Wann kann ich Schöffin beziehungsweise Schöffe werden?
Wer Schöffe werden möchte, muss zum 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und in unserer Verbandsgemeinde Lingenfeld wohnen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Bewerbende dürfen auch nicht insolvent sein. Gesundheitlich müssen Schöffinnen und Schöffen fähig sein, auch mehrtägige Hauptverhandlungen zu bestreiten.
Hinweis: Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Vollstreckungs-, Justiz- und Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Notarinnen und Notare sowie Religionsdienerinnen und -diener dürfen nicht als Schöffinnen und Schöffen tätig sein.
Zweistufiges Wahlverfahren
Für die Wahl zur Schöffin beziehungsweise zum Schöffen wird eine Vorschlagsliste von der Verbandsgemeinde Lingenfeld aufgestellt, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich selbst anmelden, um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden. Diese Vorschlagsliste wird vom Gemeinderat beraten und beschlossen. Da man als Schöffe nur an einem Gerichtzweig tätig sein kann, sollten sich Bewerbende zunächst entscheiden, ob sie sich bei den Strafgerichten oder bei den Jugendkammern bewerben möchten.
Die eigentliche Wahl zur Schöffin bzw. zum Schöffen erfolgt dann durch den Schöffenwahlausschuss für die Amtszeit 2024 bis 2028. Eine Wiederwahl für eine weitere Amtsperiode ist möglich.
Bewerbungsverfahren
Sie sind interessiert? Dann bewerben Sie sich für das Schöffenamt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, FB 1 Zentrale Dienste, Organisation und Personal, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld. Ihr Bewerbung können Sie per Post zukommen lassen oder auch gerne per E-Mail (eingescannt und unterschrieben) unter organisation@vg-lingenfeld.de.
Bewerbungsschluss: 06.04.2023
Die entsprechenden Bewerbungsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erhalten Sie hier:
Weitere Informationen und Vordrucke finden sie auch unter
BUS Rheinland-Pfalz - Schöffenwahlen (rlp.de)