Ehrenamt für sozialen Ausgleich
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung werden alle sechs Jahre in den Sozialwahlen gewählt – zuletzt im Mai 2023. Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgebende entscheiden hier, wer ihre Interessen vertreten soll. Der Vorstand, die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse und die Versichertenberaterinnen und -berater werden dann im Anschluss von der Vertreterversammlung gewählt. Sie alle stehen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement für sozialen Ausgleich zwischen den Sozialpartnern und tragen dazu bei, die Rentenversicherung zukunftsfest aufzustellen.
Selbstverwaltung trifft wichtige Entscheidungen
Die Mitglieder von Vertreterversammlung und Vorstand treffen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit grundlegende und strategische Entscheidungen. In den Bereichen Finanzen und Vermögen, bei Fragen der Prävention und Rehabilitation, einschließlich der eigenen Reha-Kliniken, sowie bei Organisation und Personal gestalten sie wesentliche Entwicklungen mit. Die Widerspruchsausschüsse sind gefragt, wenn Versicherte, Rentnerinnen, Rentner und Arbeitgebende Widersprüche gegen Entscheidungen der Verwaltung einlegen. Sie betrachten und bewerten strittige Sachlagen, klären unterschiedliche Ansichten und erarbeiten Wege der Verständigung.
Versichertenberaterinnen und -berater sind vor Ort: Die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen- und -berater stehen als Teil der Selbstverwaltung für kurze Wege und kompetente persönliche Hilfe vor Ort. Denn Versicherte, Rentnerinnen und Rentner können sich bei Fragen zu Reha und Rente in ganz Rheinland-Pfalz direkt an sie wenden.
Quelle: Presseinformationen Deutsche Rentenversicherung RLP