Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) und in Rheinland-Pfalz zugleich die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen/Bürgermeister statt.
Etwaige Stichwahlen finden am 23. Juni 2023 statt. Die Wählerinnen und Wähler im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld entscheiden mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung der Ortsgemeinderäte in Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) und des Verbandsgemeinderates Lingenfeld sowie des Kreistages in Germersheim und die Zusammensetzung des Bezirkstags Pfalz.
Aktuell befinden sich die Wahlvorschlagsträger in der Aufstellungsphase ihrer Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen 2024. Die Kommunalwahlordnung (KWO) wird zurzeit an die neuen rechtlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) angepasst. Voraussichtlich im Herbst ist mit dem Inkrafttreten zu rechnen. Unabhängig von den zu erwartenden Änderungen können die derzeit gültigen Vordrucke für die von den Wahlvorschlagsträgern einzureichenden Unterlagen und Erklärungen verwendet werden. Der Vordruck für die nach § 19 Absatz 3 KWG erforderliche Absichtserklärung, die neu in den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften aufgenommen wurde, kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1.1 – Wahlamt, angefordert werden.
Alle Informationen rund um das Thema „Wahlen“ finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.vg-lingenfeld.de/rathaus-politik/politik/wahlen/. Dort sind auch alle Informationen für Parteien und Wählergruppen als Wahlvorschlagsträger abrufbar, insbesondere die neu aufgelegte Broschüre des Landeswahlleiters zum Aufstellungsverfahren.